Zuschlag für Bagatell-Notfälle: Wenig Nutzen und hohe Kosten

Der administrative Aufwand für eine Notfall-Gebühr wäre zu hoch, findet der Bundesrat. Er ist gegen den den 50-Franken-Zuschlag.

, 20. August 2025 um 12:46
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Wer wegen eines Bagatellfalls in die Notaufnahme kommt – hier jene des Spitals Männedorf – wird wohl auch in Zukunft keinen Zuschlag zahlen müssen. | PD
Ein Zuschlag von 50 Franken hätte Personen künftig davon abhalten sollen, bei Bagatellfällen die Notfallaufnahme zu nutzen. Stattdessen sollten sie in eine Arztpraxis gehen oder sich telemedizinisch beraten lassen.
Die Vorlage hätte es den Kantonen erlaubt, bei jeder Konsultation der Spitalnotaufnahme eine Gebühr auf den Selbstbehalt der Patientinnen und Patienten zu erheben.
Nun winkt der Bundesrat ab. Er würde zwar gerne die Spitalnotaufnahmen entlasten, damit diese schneller und effektiver die schweren Fälle behandeln könnten. Er ist jedoch der Meinung – wie die meisten Spitäler, Ärztinnen und Ärzte, Krankenversicherer und Kantone ebenfalls –, dass das Ziel mit der 50-Franken-Gebühr nicht erreicht werden könne, schreibt er in einer Mitteilung.
Eine Lenkung setze nämlich voraus, dass Patienten und Patientinnen eine Alternative zur Spitalnotaufnahme hätten. Insbesondere zu Randzeiten und an Wochenenden sei die Spitalnotaufnahme aber oft der einzige Zugang zu medizinischer Versorgung, findet der Bundesrat.

Manchmal keine Alternative zu Notaufnahme

Vor allem in ländlichen Gebieten sei es schwierig, einen Hausarzt oder eine Hausärztin mit freien Kapazitäten zu finden.
Würde eine Zuschlag erhoben, brächte das mehr Verwaltungsaufwand für die Spitäler, Ärzte, Apotheken, Telemedizinzentren, Kantone und Krankenversicherer.
Die Krankenversicherer müssten zum Beispiel jedes Mal abklären, ob eine Person in einem Kanton versichert ist, der den Zuschlag eingeführt hat oder nicht. Sie müssten auch unterscheiden, ob sich eine versicherte Person mit oder ohne Überweisung in der Notaufnahme behandeln liess und ob eine Ausnahme vorliegt.
Es müssten mehr schriftliche Überweisungen ausgestellt werden, und die Notfallaufnahmen müssten diese kontrollieren. Die Wirksamkeit der Massnahme sei dagegen vermutlich bescheiden. Der Bundesrat beantragt deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten. Ein guter und niederschwelliger Zugang zu Angeboten der medizinischen Grundversorgung und eine gezieltere Information könne besser dazu beitragen, dass weniger Personen mit leichten Beschwerden die Notaufnahme aufsuchen.

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