Der Bundesrat hat bereits vor dem Inkrafttreten mehrere Korrekturen am neuen Gesamt-Tarifsystem
genehmigt. Diese Änderungen betreffen unter anderem den Umfang der Leistungen, die bei einem Spitalnotfall verrechnet werden können, die Wundbehandlung, pathologische Leistungen und Kombinationstherapien bei der Behandlung von Tumoren.
In seiner Mitteilung lobt der Bundesrat, «dass sich die Tarifpartner bereits vor Inkrafttreten der Gesamt-Tarifstruktur auf deren Verbesserung einigen konnten».
Chirurgen sind «bestürzt»
Harsch reagiert aber die Dachgesellschaft der invasiv tätigen Ärzte, die FMCH (Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetica): Sie sei «bestürzt über die heutige Entscheidung des Bundesrates, die Einführung der ambulanten Pauschalen trotz teilweiser Gesetzeswidrigkeit zu genehmigen».
Als gesetzeswidrig bezeichnet die FMCH mehrere Pauschalen, weil die erforderlichen Leistungen zu niedrig oder zu hoch vergütet würden. Das bedeute, dass ambulante ärztliche Leistungen von Spitälern übernommen werden müssten, obwohl die Wartezeiten länger und die Kosten höher seien als im ambulanten Bereich.
Es entstünden gefährliche Fehlanreize und Risiken für die Behandlungsqualität. Die Dachgesellschaft nennt als Beispiel die Anästhesie: Kinder, die für eine Magnetresonanztomografie (MRT) eine Narkose benötigten, müssten künftig mehrfach narkotisiert werden, da MRT und Operation nicht mehr am gleichen Tag separat abgerechnet werden dürften. Eine separate Abrechnung an mehreren Tagen sei hingegen erlaubt.
FMCH droht mit rechtlichen Schritten ...
Die FMCH kündigte an, alle Fachgesellschaften dabei zu unterstützen, juristisch gegen unsachgerechte ambulante Pauschalen vorzugehen und die rechtliche Prüfung der betroffenen Tarife beim Bundesverwaltungsgericht einzuleiten.
... aber FMH ist zufrieden
Begrüsst wird der Bundesratsentscheid hingegen von der Ärztegesellschaft FMH. Die gezielten Anpassungen seien im Rahmen einer konstruktiven Zusammenarbeit erarbeitet worden. Dank der Genehmigung dieser dringenden Korrekturen könne der Tardoc und die Ambulanten Pauschalen unter besseren Bedingungen eingeführt werden.
Anfang Jahr haben die FMCH und 29 ärztliche Organisationen eine Nachbesserung beim Tarifsystem verlangt:
Bereits im Juli drohte die FMCH mit rechtlichen Schritten, weil von den vielen Änderungsanträgen nur die pathologischen Analysen berücksichtigt worden seien:
Mitverantwortlich für die Ausarbeitung des Gesamt-Tarifsystems ist die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT). Sie arbeitet bereits an der nächsten Änderung des Tardocs, welche 2027 erfolgt. Verwaltungsratspräsident Pierre Alain Schnegg sagte laut einer Mitteilung der OAAT: «Wir werden die neuen Tarife laufend nachjustieren müssen. Was vor 20 Jahren galt, lässt sich nicht auf die heutige Situation übertragen. Eine relative Stabilität des neuen Systems erreichen wir voraussichtlich in drei bis vier Jahren, wenn genügend Daten für Direktvergleiche zur Verfügung stehen.»