Wie lange dürfen Patienten im Notfallzentrum in Wattwil bleiben? Das St. Galler Gesundheitsdepartement findet, dass es maximal zwei Nächte sein dürfen. Die Kosten für längere Aufenthalte wollte der Kanton bisher nicht übernehmen.
Die Berit-Klinik, die das Notfallzentrum betreibt, beschwerte sich beim St. Galler Verwaltungsgericht über diese Beschränkung – und erhielt nun recht. Zumindest für die Vergangenheit.
Für eine solche zeitliche Beschränkung fehle die Rechtsgrundlage, argumentierte die Klinik und verlangte, dass der Kanton die entsprechenden offenen Rechnungen für stationäre Notfallbehandlungen vom 1. November 2023 bis zum 31. März 2024 bezahlen müsse. Das tut der Kanton nach dem Gerichtsentscheid.
Unterstützung erhielt die Klinik von den elf Toggenburger Kantonsräten. Diese fordern nach dem Urteil die Regierung nun auf, auch künftig nicht mehr auf der zeitlichen Beschränkung auf zwei Nächte zu beharren, wie
«Swiss-Info» meldet.
Die Kantonsräte halten fest, dass die zeitliche Beschränkung auf zwei Nächte medizinisch nicht begründbar sei. Die Dauer der Behandlung dürfe sich nicht nach administrativen Vorgaben richten.
Diese würden zu unnötigen Verlegungen führen, die das Gesundheitsrisiko für die Patientinnen und Patienten erhöhten. Mit der Einschränkung werde auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Notfallangebots in Wattwil gefährdet, weil es rund um die Uhr Ärzte und qualifiziertes Pflegepersonal bereitstellen müsse.
Im neuen Leistungsauftrag expizit erwähnt
Nach dem ersten Gerichtsurteil ist das Problem aber nicht gelöst. Denn dieses betrifft nur den bisherigen Leistungsauftrag für die Berit-Klinik. Im neuen Leistungsauftrag ist die Beschränkung auf zwei Nächte ausdrücklich erwähnt. Und die Regierung will laut
«Toggenburg24» am Grundsatz festhalten, wonach die stationäre Behandlung von Notfallpatienten zeitlich beschränkt sei und höchstens zwei Nächte dauere.
Über die Beschwerde gegen diesen explizit formulierten neuen Leistungsauftrag hat das Gericht noch nicht entschieden.