Luzerner Regierung stimmt Sterbehilfe-Vorstoss zu

In Luzern soll assistiertes Sterben künftig in allen Pflege- und Sozialeinrichtungen möglich sein – ausgenommen sind Spitäler.

, 9. Dezember 2025 um 06:03
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Symbolbild:>Unsplash
Assistiertes Sterben soll in Gesundheits- und Sozialinstitutionen grundsätzlich möglich sein – mit einer klaren Ausnahme: den Spitälern.
So fordert es ein breit abgestützter SP-Vorstoss, dem der Luzerner Regierungsrat grundsätzlich zustimmt. Heilung und Linderung von Leiden stünden in Spitälern im Vordergrund, zudem könnten Mitarbeitende durch die Durchführung von Suizidbeihilfe in Konflikt mit ihrem Berufsbild geraten. Wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, sei deshalb der Vollzug eines assistierten Suizids etwa im Luzerner Kantonsspital nicht vorgesehen; ein Austritt oder eine Verlegung sei in der Regel zumutbar.
Selbstbestimmtes Sterben mithilfe von Organisationen wie Exit oder Dignitas ist legal und gesellschaftlich anerkannt; der Zugang hängt aber stark vom Aufenthaltsort ab. Wer zu Hause lebt, kann direkt eine Organisation hinzuziehen; Bewohner von Pflegeheimen oder sozialen Einrichtungen sind oft durch institutionelle Richtlinien eingeschränkt.
Die Surseer SP-Kantonsrätin Sara Muff fordert daher gesetzlich gleichen Zugang für alle. Ihre Motion wird von 24 Parlamentariern aus fünf Parteien unterstützt. Die Regierung unterstützt das Anliegen grundsätzlich, schlägt aber vor, den Vorstoss teilweise erheblich zu erklären. Laut Regierungsangaben entspricht die heutige Praxis bereits weitgehend der Motion: Ein assistierter Suizid darf nur auf ausdrücklichen Wunsch einer volljährigen, einwilligungsfähigen Person erfolgen, muss transparent dokumentiert sein und darf nicht wirtschaftlich genutzt werden.
Zwischen 2018 und 2022 nutzten in der Schweiz durchschnittlich 1’322 Personen pro Jahr die Suizidhilfe, 59 Prozent davon Frauen
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