Das sind die ersten 4 von 16 geplanten Kostendämpfern fürs Gesundheitswesen

Apotheken und Hebammen sollen mehr Kompetenzen erhalten. Ausserdem müssen die Kantone faire Referenztarife für ausserkantonale Behandlungen festlegen.

, 26. November 2025 um 15:37
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Auch Hebammen dürfen künftig den Beginn der Schwangerschaft bestimmen. | Insel-Gruppe
Der Bundesrat muss für seine geplanten neuen Kostendämpfungsmassnahmen das Krankenversicherungsgesetz ändern. Für die folgenden 4 von insgesamt 16 Massnahmen hat er das Vernehmlassungsverfahren eröffnet:
Laboranalysen in Apotheken
Die Arbeitsräume von Apotheken, so genannte Offizinen, gelten künftig als Laboratorien, und zwar auch für Analysen, die Apothekerinnen und Apotheker selbst veranlassen. Damit werden Apotheken stärker in die Diagnostik eingebunden. Das soll niederschwellige Abklärungen und eine potenziell effizientere Versorgung ermöglichen.
Hebammen dürfen Schwangerschaftsbeginn bestimmen
Neu dürfen neben Ärztinnen und Ärzten auch Hebammen den Beginn einer Schwangerschaft bestimmen.
Kostenbeteiligung der Krankenkassen
Die präzisere Bestimmung des Beginns der Schwangerschaft hat Auswirkungen auf die Krankenkassen. Sie müssen bestimmte Leistungen ab dem ärztlich oder von einer Hebamme bestätigten ersten Tag der Schwangerschaft ohne Kostenbeteiligung übernehmen.
Referenztarife bei ausserkantonalen Spitalbehandlungen
Der Referenztarif für ausserkantonale stationäre Wahlbehandlungen muss neu am höchsten Tarif für eine vergleichbare Behandlung in einem Spital auf der Spitalliste des Wohnkantons ausgerichtet werden. ​Ein zu tiefer Referenztarif könnte die freie Spitalwahl der Versicherten und den erwünschten kantonsübergreifenden Wettbewerb unter den Spitälern beeinträchtigen, da bei einer ausserkantonalen Behandlung Mehrkosten für die Versicherten entstehen.
Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis 12. März 2026. Das Inkrafttreten der Änderungen ist auf den 1. Januar 2027 geplant.
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