Suva soll Asbestopfer-Fonds mitfinanzieren

Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) hat zu wenig Geld. Nun könnte es Unterstützung von der Suva geben.

, 6. November 2025 um 05:00
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Asbestarbeiter mit Schutzanzug. | Selim Arda Erylmaz auf Unsplash
Ab Januar 2026 soll die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) mitfinanzieren. Das hat der Bundesrat beschlossen.
Die Stiftung hatte in den letzten Jahren zunehmend Geldsorgen. Nun soll die Suva helfen, und zwar mit Ertragsüberschüssen aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Der Suva-Rat wird darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang die Stiftung finanziell unterstützt wird.
Der Einsatz von Asbest wurde 1989 in der Schweiz verboten. Die Latenzzeit zwischen der Asbestexposition und dem Auftreten der Symptome führt dazu, dass immer noch rund 120 Personen jährlich an bösartigen Mesotheliomen erkranken. Davon haben 20 bis 30 keinen Anspruch auf Leistungen aus der obligatorischen Unfallversicherung, weil nicht nachgewiesen werden kann, dass sie im beruflichen Kontext Asbest ausgesetzt waren.
Sie haben nur Anspruch auf Leistungen aus der obligatorischen Krankenversicherung und der Invalidenversicherung, die deutlich weniger Kosten übernehmen. Für diese Fälle wurde die Stiftung EFA gegründet, die sich seit Juli 2017 finanziell an der Entschädigung der Opfer beteiligt.
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