«Cadisc-L»: Jetzt schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein

Strafverfolger des Kantons Bern haben im Fall der fehlerhaften Implantate «Cadisc-L» Ermittlungen aufgenommen. Im Visier der Justiz ist auch Max Aebi von der Berner Hirslanden-Klinik Salem.

, 18. Dezember 2018 um 09:30
image
  • spital
  • hirslanden
  • salem-spital
  • cadisc-l
Im Kanton Bern setzte der bekannte Orthopäde Max Aebi vor ein paar Jahren bei mindestens sieben Patienten das unausgereifte Implantat «Cadisc-L» ein. Der Berner Professor war beim Hersteller Ranier Chef des wissenschaftlichen Beirats. Die britische Firma hatte die künstliche Bandscheibe auf den Markt gebracht, trotz ungünstigen Resultaten aus Tierversuchen. 
Seit Anfang Dezember untersucht nun die Privatklinikgruppe Hirslanden die Vorkommnisse intern – mit zwei externen Experten. Die Ereignisse in Bern rufen jetzt aber auch die Berner Staatsanwaltschaft auf den Plan, wie der «Tages-Anzeiger» meldete.

Schwierige Beweislage

Demnach untersuchen die Strafverfolger Informationen, wonach von 2010 bis 2014 bei Patienten im Kanton Bern «das mutmasslich unausgereifte Bandscheibenimplantat Cadisc-L eingesetzt worden sei mit der Folge ernsthafter gesundheitlicher Probleme». Die derzeit laufenden Ermittlungen dienen dem Zweck der Erhärtung respektive Entkräftung der Verdachtsmomente, die sich aus den Medienberichten ergeben.
Die ersten Ermittlungen gestalten sich laut der Staatsanwaltschaft aber komplex und nehmen einige Wochen in Anspruch. Der Grund liege darin, dass Medienberichte selbst keine Beweismittel darstellten. Hinzu komme, dass der zu untersuchende Sachverhalt einen starken internationalen Bezug aufweise und eine Koordination zwischen verschiedenen kantonalen und eidgenössischen Stellen notwendig sei.

Patientin von Max Aebi erlitt Höllenqualen

Die Prothese «Cadisc-L» musste europaweit bei gegen 90 Patienten wieder entfernt werden. Die künstliche Bandscheibe hatte sich in deren Rücken zersetzt. Auch bei einer Patientin von Max Aebi war dies der Fall: Die 48-jährige Frau aus dem Mittelland wurde über den Rückruf des Produktes laut eigenen Angaben nie informiert. Aebi sagte in den letzten Wochen mehrmals, er habe korrekt gehandelt. Inzwischen hat sich der 70-Jährige von seiner Tätigkeit als Belegarzt bei Hirslanden zurückgezogen.
Das könnte Sie auch interessieren: 
Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

Hirslanden Aarau: Direktor gibt Leitung ab

Personelle Veränderung bei der Hirslanden Klinik Aarau: Direktor Markus Meier geht, bleibt der Mediclinic Group, der Muttergesellschaft von Hirslanden, jedoch erhalten.

image

Knall beim Kantonsspital Winterthur

Gleich zwei Schlüsselfiguren verlassen das KSW per Frühling 2024: CEO Hansjörg Lehmann und Chief Nursing Officer (CNO) Susanna Oechslin gehen.

image

Ab morgen gilt das neue Datenschutzgesetz!

Am 1. September 2023 tritt das revidierte Datenschutzgesetz in Kraft. Was dieses für Arztpraxen und Spitäler bedeutet, erklärt der Anwalt und Datenschutzexperte David Vasella im Interview.

image

Diese fünf Behandlungen sollten sich Spitäler sparen

Keine vorbeugenden Antibiotika und keine Schlafmittel-Rezepte für zuhause: Das sind zwei von fünf neuen Empfehlungen für Spital-Ärzte.

image

Unispital Zürich: Das ist die neue Klinikdirektorin der Nephrologie

Britta George wechselt vom Universitätsklinikum Münster zum Universitätsspital Zürich (USZ).

image

Neue Chefärztin für die Klinik Susenberg

Chefärztinnenwechsel in der Privatklinik Susenberg: Anna Georgi wird Chefärztin der Klinik und übernimmt noch eine weitere Funktion.

Vom gleichen Autor

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum Medizinstudierende im Studium ihre Empathie verlieren

Im Laufe eines Studiums nimmt offenbar das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten ab. Dies zeigt eine neue Studie.

image

Berner Arzt hat Aufklärungspflicht doch nicht verletzt

Im Fall einer Nasen-OP mit Komplikationen verneint das Bundesgericht eine Pflichtverletzung eines Berner HNO-Arztes. Die Vorinstanzen haben noch anders entschieden.