Max Aebi: «Ich kann jederzeit dazu stehen»
Jetzt nimmt auch Orthopäde Max Aebi vom Berner Hirslanden Salem-Spital erstmals Stellung: zu den Vorwürfen im Zusammenhang mit dem unausgereiften Produkt Cadisc-L.
, 1. Dezember 2018 um 11:20Aebi zieht sich als Belegarzt zurück
Erst aus den Medien von den Problemen erfahren
Artikel teilen
Loading
Comment
2 x pro Woche
Hirslanden Aarau: Direktor gibt Leitung ab
Personelle Veränderung bei der Hirslanden Klinik Aarau: Direktor Markus Meier geht, bleibt der Mediclinic Group, der Muttergesellschaft von Hirslanden, jedoch erhalten.
Knall beim Kantonsspital Winterthur
Gleich zwei Schlüsselfiguren verlassen das KSW per Frühling 2024: CEO Hansjörg Lehmann und Chief Nursing Officer (CNO) Susanna Oechslin gehen.
Ab morgen gilt das neue Datenschutzgesetz!
Am 1. September 2023 tritt das revidierte Datenschutzgesetz in Kraft. Was dieses für Arztpraxen und Spitäler bedeutet, erklärt der Anwalt und Datenschutzexperte David Vasella im Interview.
Was darf ein zusätzliches Lebensjahr kosten?
Für hochinnovative Medikamente müssen teils astronomische Summen bezahlt werden. Zugleich warten wir oft viel länger auf die Zulassung als unsere europäischen Nachbarn.
Hier drohen die gefährlichsten Fehldiagnosen
Gut zu wissen fürs Vermeiden von Fehlern: Es gibt fünf Erkrankungen, bei welchen falsche Diagnosen besonders schwere Folgen haben.
Diese fünf Behandlungen sollten sich Spitäler sparen
Keine vorbeugenden Antibiotika und keine Schlafmittel-Rezepte für zuhause: Das sind zwei von fünf neuen Empfehlungen für Spital-Ärzte.
Vom gleichen Autor
Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse
Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.
Warum Medizinstudierende im Studium ihre Empathie verlieren
Im Laufe eines Studiums nimmt offenbar das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten ab. Dies zeigt eine neue Studie.
Berner Arzt hat Aufklärungspflicht doch nicht verletzt
Im Fall einer Nasen-OP mit Komplikationen verneint das Bundesgericht eine Pflichtverletzung eines Berner HNO-Arztes. Die Vorinstanzen haben noch anders entschieden.