Diese Haltung deckt sich mit der
Motion von Mitte-Nationalrat Thomas Rechsteiner. Er verlangt eine Gesetzesanpassung, «dass durch Angehörige erbrachte Pflegeleistungen nur in Ausnahmefällen und unter klaren Vorgaben insbesondere hinsichtlich der zu erfüllenden Qualität zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden dürfen.»
Der Nationalrat nahm die Motion in der Sommersession 2025 deutlich an. Am Montagnachmittag folgte nun auch der Ständerat: mit 41 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung.
Doch die Sache hat ein Aber: Der Passus «nur in Ausnahmefällen» galt den Mitgliedern der vorberatenden Kommission des Ständerats ursprünglich als zu restriktiv. Dennoch empfahl die Kommission die Motion einstimmig zur Annahme – mit dem Ziel, den Prozess zu beschleunigen und weitere Verzögerungen zu vermeiden.
Im Ständerat sagte nun Mitte-Ständerätin Brigitte Häberli-Koller, die Kommission sei sich des wertvollen Beitrags bewusst, den Angehörige bei der Pflege erbrächten. Gleichzeitig zeige sie sich besorgt über die zunehmende finanzielle Belastung durch die stark gestiegene Anzahl der von Angehörigen geleisteten Pflegestunden zulasten der OKP.
Problematisch sei insbesondere, dass diese Zunahme auf wenige private Organisationen zurückgehe. Die intensiven Werbetätigkeiten dieser Organisationen sei stossend.
Die Empfehlungen im Bericht des Bundesrates gingen aus Sicht der Kommission klar zu wenig weit, erklärte Häberli-Koller weiter. Zwar teile die Kommission die Einschätzung des Bundesrates, wonach alle beteiligten Akteure ihren Beitrag leisten müssten. «Im Gegensatz zum Bundesrat identifizieren wir jedoch klaren Handlungsbedarf auch auf Bundesebene.»