Ab dem 1. Februar 2026 dürfen in der Schweiz deutlich mehr Menschen Blut spenden. Nach jahrzehntelangen Vorsichtsmassnahmen hebt das Blutspendewesen zentrale Ausschlusskriterien auf – unter anderem für Personen mit früheren Bluttransfusionen, Aufenthalten im Vereinigten Königreich während der BSE-Krise sowie nach bestimmten medizinischen Eingriffen.
Grundlage ist eine umfassende Risikoneubewertung durch eine Fachgruppe aus Transfusionsmedizin und Infektiologie,
schreibt Swissmedic in einer Mitteilung. Sie kommt zum Schluss, dass das Risiko einer Übertragung der Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) heute als äusserst gering einzustufen ist.
Konkret gilt neu: Nach Bluttransfusionen entfällt der lebenslange Ausschluss, stattdessen gilt eine Wartefrist von vier Monaten. Auch frühere Aufenthalte im Vereinigten Königreich zwischen 1980 und 1996 sind kein Ausschlussgrund mehr. Nach neurochirurgischen Eingriffen in der Schweiz ist eine Blutspende nach zwölf Monaten wieder möglich, nach Zahnimplantaten nach kurzer Rückweisung.
Was ändert sich ab dem 1. Februar 2026?
- Frühere Bluttransfusionen: Neu gilt anstelle des dauerhaften Ausschlusses eine Rückweisefrist von vier Monaten nach jeder Transfusion – unabhängig vom Land, wo die Transfusion erfolgte.
- Frühere Aufenthalte im Vereinigten Königreich (1980–1996): Der bisherige dauerhafte Ausschluss wird aufgehoben. Betroffene dürfen künftig wieder spenden.
- Neurochirurgische Eingriffe in der Schweiz: Nach Eröffnung der Dura mater (z. B. bei Operationen am Gehirn oder Rückenmark) darf nach einer Wartefrist von 12 Monaten wieder gespendet werden, sofern der Eingriff in der Schweiz erfolgt ist.
- Zahnimplantate nach 1993 in der Schweiz: Personen, die ein Zahnimplantat in der Schweiz erhalten haben, können wieder spenden. Die Rückweisefrist beträgt mindestens zwei Wochen – je nach Komplexität des Eingriffs.