«Soviel wie nötig, so wenig wie möglich». Diesen Grundsatz sollten Bundesparlamentarier als Leitlinie begreifen, insbesondere gerade in der überregulierten Gesundheitspolitik.
Der Ständerat tat dies in einem konkreten Fall. Er lehnt eine Gesetzesänderung ab, die die Kantone ausdrücklich verpflichten würde, integrative stationäre Angebote zu führen. Dabei geht es um einen ganzheitlichen Ansatz, der schul- und komplementärmedizinische Methoden verbindet.
Genau das fordert die Motion der SP-Ständerätin Franzisko Roth, die auch das Co-Präsidium des Dachverbands Komplementärmedizin (Dakomed) innehat. Ihre Motion sieht für kleinere Kantone immerhin die Möglichkeit vor, ein ausserkantonales Listenspital zu bestimmen.
Doch weder Bundesrat noch Ständerat erkennen Handlungsbedarf. Spitalplanung und Leistungsaufträge seien Aufgabe der Kantone. Zudem verpflichtet die Bundesverfassung die Kantone bereits heute, die Komplementärmedizin im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu berücksichtigen. Die Motion wurde mit 31 zu 10 Stimmen abgelehnt.
Franziska Roth kritisierte in der Debatte, einige Kantone kämen ihrer Pflicht nur unzureichend nach – ohne zu nennen, welche sie meint. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hielt dagegen: Leistungsaufträge, auch für integrative Angebote, würden bereits heute an kantonale oder ausserkantonale Spitäler vergeben, um die bestehenden Bedürfnisse zu decken. «Eine ausdrückliche Verpflichtung der Kantone zur Förderung der integrativen Medizin ist im Rahmen einer bedarfsgerechten Spitalplanung, die in ihrer Kompetenz liegt, nicht notwendig.»
Nach Auskunft des Dachverbands Komplementärmedizin verfügen derzeit 15 Kantone über integrative stationäre Angebote.
Sieben Kantone verfügen über zertifizierte integrative Kliniken und Spitäler: Aargau, Basel-Landschaft, Freiburg, Graubünden, St. Gallen, Waadt und Zürich.
Weitere acht Kantone führen Spitäler mit nicht zertifizierten, integrativen Onkologieabteilungen: Basel-Stadt, Bern, Genf, Glarus, Schaffhausen, Solothurn, Tessin, Thurgau.