Krankenkassen fordern Vorgaben für psychiatrische Angehörigenpflege

Mit Qualitätsverträgen wollen die Krankenversicherungen die Grenze zwischen psychiatrischer Grundpflege und Alltags-Betreuung bestimmen.

, 29. Oktober 2025 um 07:49
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Saskia Schenker, Direktorin des Krankenkassenverbands Prio Swiss, will Qualitätsverträge für die Angehörigenpflege. | PD
Eine Mutter pflegt ihren 25-jährigen Sohn, der seit Geburt psychisch beeinträchtigt ist, bei sich zuhause. Doch ihre Krankenkasse will die Abrechnungen über die psychiatrische Grundpflege, die sie als Angehörige leistet, nicht bezahlen.
Diesen Streitfall zeigte das Fernsehen in der Sendung «Kassensturz». Die zuständige EGK-Gesundheitskasse begründete ihre Weigerung folgendermassen: «Die Aussagekraft der zur Leistungsprüfung notwendigen Pflegedokumentation ist strittig. Wir können nicht beurteilen, welche Leistungen von wem zu welcher Zeit erbracht wurden, und ob es sich dabei um Leistungen handelt, welche die Krankenversicherung übernehmen muss.»

Krankenkassen bremsen

Die Krankenkassen bremsen derzeit stark bei der Übernahme von Kosten in der Angehörigenpflege. Denn Analysen hätten gezeigt, dass bei der Angehörigenpflege derzeit oft mehr Stunden abgerechnet würden als bei vergleichbaren Fällen, welche die professionelle Spitex-Organisationen übernehmen.
Für Saskia Schenker, Direktorin des Krankenkassenverbands Prio Swiss, ist klar, warum besonders oft bei der psychiatrischen Grundpflege anders abgerechnet wird: «Es ist eine schwierige Abgrenzung zwischen Pflegeleistungen und der allgemeinen Betreuung im Alltag.»

«Nicht einfach ein Wundverbandswechsel»

Die Pflegewissenschaftlerin Anna Hegedüs bestätigte gegenüber dem Fernsehen, dass psychiatrische Pflegeleistungen sehr komplex und vielschichtig seien. «Man kann nicht einfach in der Dokumentation schreiben, es sei ein Wundverband gewechselt worden.» Die Leistungen müssten genau definiert werden.
Saskia Schenker forderte, dass der Bundesrat genauer definiert, welche Leistungen unter psychiatrische Grundpflege fallen und welche die sonstige Betreuung betreffen.
Der Bundesrat hat den Krankenversicherern letzte Woche zudem eine neue Möglichkeit eingeräumt: Die Versicherer und Spitexorganisationen dürfen künftig in Qualitätsverträgen Vorgaben machen, wie die Angehörigen von ausgebildeten Fachpersonen bei ihrer Pflegearbeit begleitet werden müssen, um die Qualität zu verbessern. «Solche Vorgaben werden wir nun zusammen mit den Spitex-Organisationen ausarbeiten», sagte Saskia Schenker.

Medinside zur Angehörigenpflege:
Bundesrat: Krankenkassen müssen pflegende Angehörige weiterhin bezahlen.Verrichten Angehörige und Spitex-Profis die gleiche Arbeit?
«Die Angehörigenpflege darf nicht zu einem Geschäftsmodell werden», ein Interview mit der SP-Nationalrätin Ursula Zybach.

Sendung «Kassensturz» vom 28. Oktober 2025 zur psychiatrische Grundpflege von Angehörigen:


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