Der auf Mitte 2025 angekündigte Bericht des Bundesrats zur Angehörigenpflege ist am Mittwoch mit einiger Verspätung publiziert worden.
Medinside berichtete.
Ein Satz sei aus dem 77-seitigen Bericht zitiert: «Da aufgrund der Gleichartigkeit der Leistungen weder eine Anpassung der OKP-Beiträge an die Pflegeleistungen noch die Schaffung einer separaten Kategorie angezeigt ist, sollten die Kantone im Rahmen der Restfinanzierung eine sachgerechte beziehungsweise, wirtschaftliche Vergütung sicherstellen.»
Mit «Gleichartigkeit der Leistungen» vergleicht der Bundesrat die Arbeit von Angehörigen mit jener von Fachpersonen mit einer mehrjährigen Ausbildung und entsprechendem Diplom.
Das findet der Krankenkassenverband stossend. Es sei unverständlich, schreibt Prio.Swiss, dass der Bundesrat den KVG-Beitragssatz für die Angehörigen nicht senken wolle, obschon er selber festhalte, dass die Gestehungskosten der Angehörigenpflege tiefer sind als jene der professionellen Spitex.
«Eine sachgerechte und kostenbasierte Reduktion des KVG-Beitragssatzes ist jedoch zwingend notwendig, um die Wirtschaftlichkeit der Pflegeleistungen sicherzustellen», so der Verband.
Nur so könne effektiv verhindert werden, dass Organisationen ungerechtfertigte Gewinne zu Lasten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler abschöpfen.
Motion Rechsteiner
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen: In der zurückliegenden Sommersession hat der Nationalrat mit 168 zu 23 Stimmen eine
Motion des Appenzeller Mitte-Nationalrats Thomas Rechsteiner überwiesen. Sie verlangt, «dass durch Angehörige erbrachte Pflegeleistungen nur in Ausnahmefällen und unter klaren Vorgaben insbesondere hinsichtlich der zu erfüllenden Qualität zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden dürfen.»