Die Überzeitregelung in den Spitälern erhitzt derzeit die Gemüter. Für die einen, wie den Chirurgen
Othmar Schöb wird damit ein Eliteberuf zerstört, die anderen hingegen, wie
Nora Bienz vom Verband Schweizer Assistenz- und Oberärzte VSAO, fordern eine 42 Stundenwoche für Assistenz- und Oberärzte. Nun hat die Arbeitszeit-Diskussion auch das Kantonsspital Graubünden erreicht. Sie sehen sich derzeit mit dem Vorwurf konfrontiert, dass ihre Ärzte weit mehr arbeiten, als gesetzlich erlaubt ist.
Strafanzeige bei mehr 140 Stunden Überzeit
Wie Markus Furrer, Chefarzt Chirurgie und ärztlicher Direktor am KSGR gegenüber dem Bündner Tagblatt sagt, gäbe es grosse saisonale Schwankungen. Auch zu diesen Zeiten müsse das Spital im Stand sein, die Notfälle abzuarbeiten. «Die Konsequenzen sind logischerweise dann etwas mehr Überstunden», so Furrer. Diese könnten die Mitarbeitenden zwar wann immer möglich kompensieren. Aber: Die Stunden auf dem Überzeitkonto bleiben bestehen – egal, ob sie kompensiert werden oder nicht. Und genau hier liegt das Problem. Wird eine Grenze von 140 Stunden überschritten, droht eine Strafanzeige, auch wenn die Überstunden kompensiert wurden.
Gegen die Überzeit soll vorgegangen werden
Nun hat sich eben auch am Kantonsspital Graubünden in Chur massiv Überzeit angehäuft. Laut einem Bericht im Bündner Tagblatt wurden im letzten Jahr von 56 Mitarbeitenden die Überzeitgrenze zum Teil deutlich überschritten: 19 davon haben weniger als 200 Stunden, sieben hatten mehr als 300 Stunden Überzeit geleistet. Und dagegen soll, laut dem Bündner Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga), vorgegangen werden. Zwar zeigt man Verständnis, dass es für die Spitäler nicht immer einfach sei das Arbeitsgesetz einzuhalten, insbesondere bei personellen Engpässen. Dennoch sei dies keine Entschuldigung, «schliesslich gehe es um die Sicherheit der Arbeitnehmenden und der Kunden. Daher können wir nicht ein Auge zudrücken», betont Sara Ianni, stellvertretende Amtsleiterin. Welche Konsequenzen das Spital nun zu fürchten hat, liess sie allerdings offen.
Kantonsspital will handeln
Das KSGR hat bereits gehandelt und eine Patientenstation geschlossen. Gleichzeitig schreibt das KSGR in einer Stellungnahme aber auch, dass eine Arbeitsplanung gemäss der maximal möglichen Auslastung anstatt wie bisher gemäss der durchschnittlichen Auslastung «in einem Spital mit starken saisonalen Schwankungen weder sinnvoll noch bezahlbar ist».