Es wurde erwartet und war auch so angekündigt: Ein weiteres Schweizer Spital befindet sich in Nachlassstundung. Das Regionalgericht Maloja bewilligte am Donnerstag das Gesuch der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) um eine provisorische Nachlassstundung.
Damit erhält die Stiftung einen Zahlungsaufschub für vier Monate, womit wiederum der Betrieb des Spitals Samedan in der Wintersaison gesichert ist. Derweil kann die Stiftung (die unter anderem das Spital verantwortet) ihren Sanierungsplan konkretisieren. Zugleich können die Gemeinden in dieser Zeit die Gesundheitsversorgung im Oberengadin neu gestalten.
Chaotischen Konkurs vermeiden
Im Hintergrund steht, dass einige Trägergemeinden im Oberengadin die neue Leistungsvereinbarung
nicht finanzieren wollten. Damit droht der Stiftung bald das Geld auszugehen – spätestens im Frühjahr. Die Spitalverantwortlichen hatten vor den Abstimmungen in den elf betroffenen Oberengadiner Gemeinden
klargemacht: «Wenn auch nur eine Gemeinde die neue Leistungsvereinbarung ablehnt, ist der Weiterbetrieb des Spitals spätestens ab Frühling 2026 gefährdet.»
Angekündigt war auch der Antrag auf Nachlassstundung: Die jetzt gewährte Verschnaufpause soll helfen, einen ungeordneten Konkurs zu vermeiden und neue Lösungen zu entwickeln.
Das Gericht in Maloja setzte die Kanzlei Girschweiler Partner in Stäfa als Sachwalter ein. «Der operative Spitalbetrieb wird bis voraussichtlich Frühjahr 2026 geordnet und verantwortungsvoll weitergeführt»,
teilt die Stiftungsleitung mit. «Vom negativen Abstimmungsentscheid betroffen sind auch die weiteren Betriebe der SGO – die Alterszentren, die Spitex, der Rettungsdienst sowie die Beratungsstelle Alter und Gesundheit.» Für sie werden neue Trägerschaften gesucht.