Der Kanton Neuenburg muss zwei Privatkliniken sieben Millionen Franken nachzahlen. Diese Summe deckt im Wesentlichen die Kosten für die orthopädischen Eingriffe ab, welche die beiden Kliniken in den letzten vier Jahren ausserhalb der festgelegten Quote durchgeführt haben.
Gericht gab SMN recht
Es geht um das Hôpital de la Providence in Neuenburg und die Clinique Montbrillant in La Chaux-de-Fonds; beide Institutionen gehören zur Privatklinik-Gruppe Swiss Medical Network (SMN).
Und das ist die Vorgeschichte: Letztes Jahr gab das Bundesverwaltungsgericht der SMN im
Machtkampf mit dem Kanton recht. Das Gericht befand die Neuenburger Spitalplanung für rechtswidrig und
hob sie auf.
Neuenburg will nun «fair berücksichtigen»
Die Neuenburger Spitalplanung gestand den beiden SMN-Privatkliniken ursprünglich nur eine beschränkte Zahl von Operationen zu. Nach dem Gerichtsurteil mussten sich der Kanton und die Privatkliniken nun möglichst schnell auf eine neue Spitalplanung einigen – und zwar rückwirkend auf jene von 2016 bis 2022 und auch auf die künftige Planung ab 2023.
Dieses Mal wolle der Kanton «alle Leistungserbringer fair berücksichtigen», heisst es in der Mitteilung aus Neuenburg. Davon profitiert nun SMN. Einerseits erhalten die Kliniken rückwirkend die erwähnten sieben Millionen Franken für Operationen, welche der Kanton eigentlich nicht bezahlen wollte.
Ohne zusätzliche Mengenbeschränkung
Ausserdem dürfen die beiden Kliniken nun bis zur nächsten Spitalplanung, die ab 2023 gilt, in den Bereichen Orthopädie, Ophthalmologie, Nephrologie und Urologie ohne zusätzliche Mengenbeschränkungen operieren.
SMN wird auch in Aussicht gestellt, dass sie eventuell für gynäkologische Eingriffe auf die Spitalliste kommen könnte. Für die künftige Spitalplanung werden der Kanton und SMN eine Arbeitsgruppe bilden und dort die künftigen Spielregeln diskutieren, die für private und öffentliche Spitäler gelten.
Auch Arbeitsbedingungen werden verhandelt
In diesem Rahmen sollen auch die Arbeitsbedingungen an den SMN-Spitälern verhandelt werden. Vorderhand ist vereinbart worden, dass SMN die Arbeitsbedingungen in den beiden Neuenburger Niederlassungen beibehalten kann und nicht dazu gezwungen ist, die Arbeitsbedingungen des GAV Gesundheit 21 anzuwenden.