Vor sechs Jahren hatte der Staatsrat des Kantons Neuenburg die Spitalliste für den Zeitraum «2016 – 2022» festgelegt. Die Privatspitalgruppe Swiss Medical Network (SMN) war damit nicht einverstanden und legte beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Mit dem Ziel, die von der Regierung festgelegten Kriterien und die Einschränkung der Leistungsaufträge der Neuenburger Kliniken Hôpital de la Providence und der Clinique Montbrillant anzufechten.
Nach einem «langwierigen Verfahren» hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde jetzt gutgeheissen, wie die Klinikkette und der Kanton Neuenburg in einer gemeinsamen Mitteilung am Montag schreiben.
Unter anderem habe der Staatsrat bei der Spitalplanung sowohl bei der Bedarfsermittlung als auch bei der Prüfung und Auswahl die bundesgesetzlichen Planungskriterien nicht beachtet, schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Insbesondere habe die Regierung über ihren Ermessensspielraum hinaus eine rechtswidrige Rangordnung der Planungskriterien und die Möglichkeit einer vollständigen Abweichung von diesen Kriterien festgelegt.
Arbeiten an der neuen Spitalplanung ausgesetzt
Das Neuenburger Finanz- und Gesundheitsdepartement und Swiss Medical Network haben nun miteinander Kontakt aufgenommen. Man wolle diesen Entscheid gemeinsam zur Kenntnis nehmen und eine einvernehmliche Lösung finden, steht in der Mitteilung weiter zu lesen.
Ihr gemeinsames Ziel ist es, die Folgen dieses Urteils für die Vergangenheit «so schnell wie möglich zu klären» und eine konstruktive Zusammenarbeit für die Zukunft zu diskutieren. Insbesondere im Rahmen der zukünftigen Spitalplanung, im Lichte der neuen verbindlichen Elemente, die sich aus dieser neuen Rechtsprechung ergeben.
Das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts hat gleichzeitig zur Folge, dass die derzeitige Planung aufgehoben und an den Staatsrat zurückgewiesen wird. Die Kantonsregierung hat in der Zwischenzeit beschlossen, die Arbeiten an der Spitalplanung für 2023 und die folgenden Jahre auszusetzen.