Oberarzt zuwenig beaufsichtigt: Chefärztin mit 10’000 Franken gebüsst

Darf eine Chefärztin bestraft werden, weil ein Oberarzt fragwürdige Theorien in die Therapie einbringt? Das Bundesgericht schafft Klarheit: Wer medizinische Verantwortung trägt, muss auch leitende Ärzte überwachen.

, 24. März 2025 um 10:31
image
Das Bundesgericht in Lausanne  |  Bild: PD BGer
Das Bundesgericht bestätigt eine Busse gegen eine Chefärztin und Ärztliche Leiterin, die zuvor vom Kanton Thurgau zur Verantwortung gezogen worden war. Es geht dabei um den Fall, der unter dem Schlagwort «Satanic Panic» in der Psychiatrieklinik Clienia Littenheid medienbekannt worden war: Ein Oberarzt in der Traumatherapie-Station hatte das Thema rituelle Gewalt und Mind Control in die Therapien einfliessen lassen – und später auch in weitere Teile der Behandlungen. In Hunderten Krankenakten fanden sich Hinweise auf Verschwörungserzählungen.
Dies besagte ein Bericht, den der Kanton Thurgau im Dezember 2022 veröffentlichte; die Privatklinik hatte den Oberarzt und die Chefärztin bereits ein halbes Jahr zuvor entlassen.
In der Folge büsste das zuständige kantonale Departement die Chefärztin mit 10’000 Franken; hinzu kamen Verfahrenskosten von nochmals 10’000 Franken: Die Ärztin habe ihre Aufsichtspflicht «nicht pflichtgemäss ausgeübt». Diese reichte Beschwerde ein – und das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau gab ihr Recht: Es fehle an einer rechtlichen Grundlage, um sie wegen eines derartigen Aufsichts-Mangels zu büssen. Das Medizinalberufegesetz des Bundes äussere sich nicht zur Aufsichtspflicht, um die es im vorliegenden Fall geht.

Ein Präjudiz?

Es war der Thurgauer Regierungsrat, der den Fall an das höchste Gericht weiterzog. Denn er befürchtete unter anderem ein Präjudiz: Sollte das Urteil Bestand haben, wäre die Aufsichtspflicht von Medizinalpersonen faktisch aufgehoben. Nebenbei ging es in diesem Fall auch darum, ob die Pflicht zur sorgfältigen Berufsausübung auch die Kontrolle von Oberärzten umfasst – und nicht bloss jene von Assistenzärzten.
Das Bundesgericht bejaht dies nun: Grundsätzlich hänge es von der Organisationsstruktur ab, wer wen zu beaufsichtigen habe. Aber im vorliegenden Fall sei diese Aufsichtspflicht gegeben, so die Einschätzung der Richter in Lausanne.
Und im entscheidenden Punkt kam das Bundesgericht zum Schluss, dass das Medizinalberufegesetz die Aufsichtspflicht vorsieht – auch wenn sie nicht explizit erwähnt wird. Das Urteil verweist dabei in Artikel 40 und stellt hier eine Verantwortlichkeit fest: «Sie üben ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft aus; sie halten sich an die Grenzen der Kompetenzen, die sie im Rahmen der Aus-, Weiter- und Fortbildung erworben haben.»
Und so wurde dem Rekurs der Thurgauer Regierung stattgegeben und der Fall von Lausanne zur Neubeurteilung ans Kantonsgericht zurückgesandt.
  • Bundesgerichtsurteil 2C_605/2023, 28. Januar 2025

Hattip: Frédéric Erard

  • recht
Artikel teilen

Loading

Kommentar

Mehr zum Thema

image

Patient mit verätztem Kehlkopf scheitert mit Klage gegen Genfer Klinik

Das Bundesgericht spricht die Privatklinik Générale-Beaulieu frei. Sie kann nach Schadenersatzzahlungen von 1,5 Millionen Franken nicht noch mehr weiter belangt werden.

image

Tod bei Leistenbruch-OP: Freispruch für Luzerner Ärzte

Nach dem Tod eines drei Monate alten Babys bei einer Leistenbruch-Operation hat das Luzerner Kriminalgericht die beteiligten Mediziner freigesprochen. Der Fall ist damit nicht abgeschlossen.

image

Wallis: Zwei Ärztinnen schuldig gesprochen

Das Bezirksgericht Visp verurteilt eine Notfallärztin und eine Radiologin nach dem Tod eines Apothekers wegen fahrlässiger Tötung.

image

Pflegefachmann wehrt sich vergeblich gegen Arbeitsverbot mit Kindern

Er könne auch in einem Altersheim seinen Beruf ausüben, fand das Bundesgericht – und bestätigte ein Urteil aus dem Wallis.

image

Gericht stoppt Thurgau: Zürcher Reha-Planung tritt in Kraft

Das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Beschwerde des Kantons Thurgau gegen die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation nicht eingetreten. Damit kann der Kanton Zürich seine neue Reha-Planung nun vollständig umsetzen.

image

Walliser Hausarzt übersah Aneurysmaruptur – verurteilt

Die Patientin erlitt Hirnblutungen. Das Kantonsgericht verurteilte deswegen ihren Hausarzt.

Vom gleichen Autor

image

Pflege bleibt Engpassberuf Nummer eins


Kaum ein Bereich sucht so intensiv nach Personal wie das Gesundheitswesen. Der neue Jobradar zeigt: Vor allem in der Pflege steigt die Zahl offener Stellen wieder in Richtung Rekordniveau.

image

Umbau beim SIWF – doch die Wartezeiten bleiben lang

Das Weiterbildungs-Institut trennt sich nun auch von Geschäftsführer Jörg Gröbli. Trotz mehr Personal und IT-Unterstützung beträgt die Bearbeitungsdauer für Facharzttitel beim SIWF weiterhin rund zwölf Monate.

image

Pflegeinitiative: Widerstand im Parlament – SBK empört

Die Gesundheitskommission des Nationalrats tritt bei der Umsetzung der Pflegeinitiative auf die Bremse. Höchstarbeitszeit, Normalarbeitszeit und Lohnzuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sollen weitgehend unverändert bleiben