Wallis: Zwei Ärztinnen schuldig gesprochen

Das Bezirksgericht Visp verurteilt eine Notfallärztin und eine Radiologin nach dem Tod eines Apothekers wegen fahrlässiger Tötung.

, 27. November 2025 um 14:32
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Spitalzentrums Oberwallis (SZO) Bild: zvg
Das Bezirksgericht Visp hat am Donnerstag sein Urteil im Fall des vor fünf Jahren verstorbenen Walliser Apothekers gefällt: Der Richter sprach eine 56-jährige Notfallärztin und eine 60-jährige Radiologin des Spitalzentrums Oberwallis (SZO) wegen fahrlässiger Tötung schuldig.
Der Patient – ein 48-jähriger Apotheker – war am 9. September 2020 mit starken Kopfschmerzen und Brustdruck in die Notaufnahme eingeliefert worden. Am darauffolgenden Morgen verstarb er.
Das vom Staatsanwalt angeordnete Gutachten kam zum Schluss, dass beide Ärztinnen die Aortendissektion, die zum Tod führte, hätten erkennen müssen. Die Radiologin wurde zudem beschuldigt, nach dem Tod einen Bericht rückdatiert und verändert zu haben, was sie bestreitet.

Härtere Strafen als gefordert

Während der Verhandlung am 8. Oktober, über die «Pomona» und «24 heures» berichteten, erklärten beide Ärztinnen, sie hätten «immer nach bestem Wissen und Gewissen und sorgfältig gehandelt».
Die Radiologin kommentierte die Vorwürfe während des Prozesses nicht und stützte sich auf die Plädoyers ihres Anwalts. Die Notfallärztin war bei der Urteilsverkündung, über die der «Blick» berichtete, nicht anwesend.
Laut «Pomona» hatte die Staatsanwaltschaft für die Notfallärztin eine Geldstrafe von 22’000 Franken und für die Radiologin eine Geldstrafe von 60’000 Franken sowie eine Busse von 4000 Franken beantragt. Der Richter verhängte jedoch höhere Strafen und begründete dies damit, dass «der Tod durch angemessene medizinische Massnahmen hätte verhindert werden können»:
  • Die Notfallärztin wird zu einer Geldstrafe von 16’000 Franken mit zweijährigem bedingten Vollzug verurteilt.
  • Die Radiologin wird wegen fahrlässiger Tötung und Urkundenfälschung verurteilt. Sie erhält eine bedingte Geldstrafe von 88’000 Franken sowie eine Busse von 9’900 Franken.
  • Beide Ärztinnen müssen zudem je zur Hälfte über 30’000 Franken an Verfahrenskosten sowie eine Entschädigung von 7000 Franken an die Witwe des Apothekers bezahlen..
Das Urteil kann noch angefochten werden.
  • spital wallis
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