Nach dem Tod eines zwei Monate alten Babys im November 2021 bei einer Routineoperation hat das Luzerner Kriminalgericht eine Ärztin und zwei Ärzte freigesprochen. Die Vorwürfe der eventualvorsätzlichen Tötung und fahrlässigen schweren Körperverletzung liessen sich aus Sicht des Gerichts nicht belegen.
Im Zentrum des Falls steht ein dreimonatiger Säugling, der wegen eines Leistenbruchs operiert wurde. Schon bei der Narkoseeinleitung erlitt der Säugling einen unerwarteten Kreislaufstillstand; das Team konnte ihn reanimieren und entschied sich, den Eingriff fortzusetzen. Während der Operation kam es jedoch zu einem zweiten Kreislaufkollaps, an dessen Folgen das Kind starb.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Behandlungsteam vor, trotz erheblicher Risiken weiteroperiert zu haben. Sie argumentierte, dass schon früh eine Verdachtsdiagnose auf das Williams-Beuren-Syndrom bestanden habe – ein seltener genetischer Defekt, der schwere, allergieartige Reaktionen auf Medikamente auslösen kann.
Laut Anklage hätten die Mediziner dieses Risiko stärker gewichten und die Operation abbrechen müssen.
Entlastung
Ein rechtsmedizinisches Gutachten entlastete jedoch die Ärzte. Die Experten kamen zum Schluss, dass der Tod auf eine extrem seltene genetisch bedingte Überempfindlichkeitsreaktion zurückzuführen sei – ein Ereignis, das selbst bei Kenntnis der Verdachtsdiagnose nicht zuverlässig vorhersehbar gewesen wäre. Das Gericht befand daher, dass die Entscheidungen des Teams innerhalb des vertretbaren medizinischen Ermessens lagen.
Mit dem Freispruch ist der Fall allerdings nicht abgeschlossen. Sowohl die Eltern als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung angemeldet. Das Verfahren wird damit voraussichtlich eine höhere Instanz beschäftigen.