In La Chaux-de-Fonds müssen sich zwei Fachärzte für Proktologie wegen illegaler Berufsausübung und Krankenversicherungsbetrugs vor Gericht verantworten.
Wie «
RTS», «
RTN» und «
24 heures» berichten, soll der Hauptangeklagte mindestens fünf Jahre lang Patientinnen und Patienten behandelt haben, obwohl ihm der Kanton Neuenburg die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung entzogen hatte. Mittlerweile soll sich der Proktologe im Kanton Genf niedergelassen haben.
Dem zweiten Arzt wird vorgeworfen, dem beschuldigten Kollegen seine persönliche Zahlstellenregister-Nummer für die Abrechnung gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zur Verfügung gestellt zu haben. Die beiden Proktologen teilten sich eine Praxis im medizinisch-chirurgischen Zentrum Volta in La Chaux-de-Fonds.
«Zum Wohle der Patienten»
Der Verteidiger des Hauptangeklagten beteuert laut RTN, sein Mandant habe in guter Absicht gehandelt. Der Proktologe habe sich lediglich «zum Wohle der Patienten» über das Berufsverbot hinweggesetzt. Die Leistungen, die er erbracht habe, könne man ohnehin «nicht als echte medizinische Handlungen bezeichnen».
Der Kollege wiederum erklärt vor Gericht, er habe die Patientinnen und Patienten seines Mitstreiters «ehrenamtlich» betreut. Nachdem die Gesundheitsbehörden ihn auf den Verdacht eines missbräuchlichen Einsatzes seiner ZSR-Nummer hinwiesen, habe er diese umgehend sperren lassen. Zudem zeigte er sich «erstaunt» über das Ausmass der über die Praxis generierten Beträge, die sich auf rund 520’000 Franken belaufen sollen.
Verdacht sexueller Übergriffe
Der Hauptangeklagte war in der Vergangenheit bereits in Justizverfahren verwickelt. So soll es zwischen Ende 2014 und Anfang 2015 im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu sexuellen Übergriffen gekommen sein. 2017 wurde er in erster Instanz schuldig gesprochen, später jedoch vom Bundesgericht «im Zweifel freigesprochen», wie 24 heures berichtet. Ungeachtet dessen entzog der Neuenburger Kantonsarzt dem in Bolivien diplomierten Mediziner in diesem Zusammenhang die provisorische Berufsausübungsbewilligung.
Im aktuellen Verfahren fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Gefängnisstrafe von 11 Monaten, ein endgültiges Berufsverbot in der Schweiz und eine Geldstrafe von 50'000 Franken. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch, mit Ausnahme einer Geldstrafe «von nicht mehr als 3'000 Franken» für den Hauptangeklagten. Das Urteil wird in den nächsten Wochen erwartet.