Walliser Hausarzt übersah Aneurysmaruptur – verurteilt

Die Patientin erlitt Hirnblutungen. Das Kantonsgericht verurteilte deswegen ihren Hausarzt.

, 6. November 2025 um 05:05
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So sieht eine Aneurysmaruptur aus. | Inselspital, Neurchirurgie
Das Kantonsgericht Wallis hat einen Hausarzt wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Der Arzt hatte bei einer Patientin eine Ruptur des Aneurysmas nicht erkannt, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichtet.
Der Vorfall ereignete sich 2017. Die gut dreissigjährige Patientin hatte starke Kopf- und Nackenschmerzen und ging deshalb in Sitten zu einem Arzt. Dieser verschrieb ihr Schmerzmittel, die jedoch nicht wirkten. Die Frau suchte deshalb drei Tage später notfallmässig den gut 70-jährigen Hausarzt auf. Er führte die Schmerzen darauf zurück, dass die Frau ihren Kopf an einer Tür angestossen hatte.
Der Hausarzt verzichtete aufgrund einer Phobie der Frau auf ein MRT. Stattdessen liess er von einem Radiologen ein CT machen. Dabei kam nichts Besorgniserregendes heraus. Der Radiologe wurde später vom Kantonsgericht freigesprochen.
Die Patientin erlitt einige Tage später eine zweite, viel grössere Aneurysmaruptur. Sie musste mit dem Helikopter ins Universitätsspital Genf transportiert werden. Die Frau erlitt eine Hirnblutung mit schwerwiegenden Folgeerscheinungen. Sie hat heute noch schwere motorische und zerebrale Defizite.
Das Bezirksgericht Siders verurteilte den Hausarzt zu einer 45-tägigen Bewährungsstrafe. Als der Arzt das Urteil weiterzog, erhöhte das Kantonsgericht die Tagessätze von 55 auf 230 Franken. Der Hausarzt muss zudem eine Geldstrafe von 1500 Franken sowie 185'000 Franken Schmerzensgeld an das Opfer und dessen Familie bezahlen. Der Hausarzt will das Urteil vors Bundesgericht bringen.
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