Walliser Hausarzt übersah Aneurysmaruptur – verurteilt

Die Patientin erlitt Hirnblutungen. Das Kantonsgericht verurteilte deswegen ihren Hausarzt.

, 6. November 2025 um 05:05
image
So sieht eine Aneurysmaruptur aus. | Inselspital, Neurchirurgie
Das Kantonsgericht Wallis hat einen Hausarzt wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Der Arzt hatte bei einer Patientin eine Ruptur des Aneurysmas nicht erkannt, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichtet.
Der Vorfall ereignete sich 2017. Die gut dreissigjährige Patientin hatte starke Kopf- und Nackenschmerzen und ging deshalb in Sitten zu einem Arzt. Dieser verschrieb ihr Schmerzmittel, die jedoch nicht wirkten. Die Frau suchte deshalb drei Tage später notfallmässig den gut 70-jährigen Hausarzt auf. Er führte die Schmerzen darauf zurück, dass die Frau ihren Kopf an einer Tür angestossen hatte.
Der Hausarzt verzichtete aufgrund einer Phobie der Frau auf ein MRT. Stattdessen liess er von einem Radiologen ein CT machen. Dabei kam nichts Besorgniserregendes heraus. Der Radiologe wurde später vom Kantonsgericht freigesprochen.
Die Patientin erlitt einige Tage später eine zweite, viel grössere Aneurysmaruptur. Sie musste mit dem Helikopter ins Universitätsspital Genf transportiert werden. Die Frau erlitt eine Hirnblutung mit schwerwiegenden Folgeerscheinungen. Sie hat heute noch schwere motorische und zerebrale Defizite.
Das Bezirksgericht Siders verurteilte den Hausarzt zu einer 45-tägigen Bewährungsstrafe. Als der Arzt das Urteil weiterzog, erhöhte das Kantonsgericht die Tagessätze von 55 auf 230 Franken. Der Hausarzt muss zudem eine Geldstrafe von 1500 Franken sowie 185'000 Franken Schmerzensgeld an das Opfer und dessen Familie bezahlen. Der Hausarzt will das Urteil vors Bundesgericht bringen.
  • recht
Artikel teilen

Loading

Kommentar

Mehr zum Thema

image

Aargau: Kanton darf verurteiltem Arzt Bewilligung entziehen

Ein Arzt, der wegen sexueller Übergriffe eigentlich schon lange nicht mehr arbeiten dürfte, muss nun aufhören: Das Bundesgericht gab dem Kanton recht.

image

Freiburger Spital: Gewalttätiger Patient verurteilt

Gewalt, Beleidigungen und rassistisches Verhalten gegenüber dem Personal des HFR haben einem Patienten eine Verurteilung eingebracht.

image

Sexuelle Übergriffe – trotzdem kein Berufsverbot

In Zürich ist ein Arzt wegen Schändung und mehrfacher sexueller Nötigung verurteilt worden. Im Aargau darf er weiter praktizieren.

image

Im Ausland gesperrt, in der Schweiz als Arzt tätig

Eine internationale Recherche zeigt: Mindestens sechs Ärzte, denen in anderen Ländern die Zulassung entzogen wurde, praktizieren in der Schweiz weiter.

image

Durcheinander bei Laborproben: Basler Spitalfall im TV

Am Universitätsspital Basel hatte ein Moment der Unachtsamkeit gravierende Folgen. Eine Frau unterzog sich einer Operation, die nicht nötig gewesen wäre.

image

Bewilligungs-Gebühren: Bundesgericht setzt Warnschuss

500 Franken für eine Berufsausübungsbewilligung? Eine Hebamme wehrte sich – und schuf nun ein Zeichen gegen kantonale Hürden im Binnenmarkt.

Vom gleichen Autor

image

Die neue CEO des Spitals Bülach kommt vom Basler Universitätsspital

Sabrina Gänsbacher wird im Juni die Nachfolgerin von Doris Benz im Spital Bülach.

image

Suva soll Asbestopfer-Fonds mitfinanzieren

Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) hat zu wenig Geld. Nun könnte es Unterstützung von der Suva geben.

image

Bundesrat bewilligt Tardoc und Pauschalen - Chirurgen sind «bestürzt»

Der Bundesrat will das neuen Tarifsystem mit einigen Änderungen im Januar einführen. Die FMCH prangert die Pauschalen erneut als teilweise gesetzeswidrig an.