Gericht stoppt Thurgau: Zürcher Reha-Planung tritt in Kraft

Das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Beschwerde des Kantons Thurgau gegen die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation nicht eingetreten. Damit kann der Kanton Zürich seine neue Reha-Planung nun vollständig umsetzen.

, 20. November 2025 um 16:21
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So könnte ein Zimmer der geplanten Rehaklinik Waid aussehen: Das Foto zeigt ein Patientenzimmer der Rehaklinik Bad Zurzach. Bild: zvg
Die Zürcher Spitalliste 2023 für die Rehabilitation kann in Kraft treten. Das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Beschwerde des Kantons Thurgau mangels Beschwerdelegitimation nicht eingetreten.
Damit ist der Weg frei für die Umsetzung der neuen Reha-Planung im Kanton Zürich.
Der Zürcher Regierungsrat hatte die neuen Spitallisten für Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation bereits Ende 2022 verabschiedet. Während die ersten beiden Bereiche wie geplant am 1. Januar 2023 in Kraft traten, blieb die Einführung der Reha-Liste aufgrund der Thurgauer Beschwerde vorerst blockiert; weiterhin galt die Spitalliste 2012.
Mit dem Urteil vom 13. November 2025 hält das Bundesverwaltungsgericht nun fest, dass der Kanton Thurgau in dieser Angelegenheit nicht beschwerdelegitimiert war. Ein wirtschaftliches Interesse an einer hohen Auslastung Thurgauer Kliniken reiche dafür nicht aus. Die betroffenen Einrichtungen hätten ihre Interessen selbst vertreten müssen – was jedoch nicht geschah. «Im konkreten Fall hat keine einzige Thurgauer Klinik gegen die im Rahmen der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation ergangenen Beschlüsse Beschwerde erhoben», heisst es in der Mitteilung.

Umsetzung startet umgehend

Die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation kann damit unverzüglich umgesetzt werden. Sie umfasst unter anderem Leistungsaufträge für die neue Rehaklinik Triemli der Klinikgruppe Valens sowie für die Rehaklinik Waid von Zurzach Care.
Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli zeigt sich zufrieden: «Wir begrüssen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes. Damit kann die neue Reha-Strategie mit einer stärkeren akutspital- und wohnortsnahen Versorgung umgesetzt werden. Dies im Sinne der Zürcher Patientinnen und Patienten, die von einer ganzheitlicheren und effizienteren Behandlung profitieren werden.»

 

Die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation

Mit der neuen Spitalliste Rehabilitation mit insgesamt 21 Standorten sollen der Zürcher Bevölkerung vermehrt wohnorts- und akutspitalnahe Rehabilitationskliniken zur Verfügung stehen. Der Anteil der Zürcher Patienten, der sich zukünftig im Kanton Zürich behandeln lassen kann, wird damit von 31% auf prognostizierte 49% steigen.


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