Vorwurf der zögerlichen Behandlung: Neurochirurgen freigesprochen

Im Prozess um einen Hirninfarkt forderte die Staatsanwaltschaft Geldstrafen für zwei ehemalige Ärzte des KSSG. Das Gericht sprach beide frei und wies die Anklage ab.

, 9. Januar 2026 um 11:27
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Fernansicht des Kantonsspitals St. Gallen  |  Bild: Bobo11 / Wikimedia Commons.
«Zögerliche Behandlung»: Dieser Vorwurf steht im Zentrum eines Prozesses, über den das «St. Galler Tagblatt» berichtet. Vor dem Kreisgericht standen zwei ehemalige Neurochirurgen des Kantonsspitals St. Gallen (KSSG). Auf der Gegenseite: die Staatsanwaltschaft sowie ein Informatiker, der nach einem Hirninfarkt im Mai 2016 heute nicht mehr arbeitsfähig ist.
Beim Patienten war im April 2016 in einer Hirn-MRT eine chronische Aufweitung des Ventrikelsystems festgestellt worden. In Absprache mit einem der nun angeklagten Ärzte wurde der Mann zur Abklärung eines minimalinvasiven Eingriffs ins Kantonsspital St. Gallen überwiesen. Er begab sich jedoch noch am selben Abend direkt in den Notfall des KSSG. Dort untersuchte ihn der zweite Angeklagte und entliess ihn wieder.
Drei Tage später brach der Patient daheim zusammen. Zwei Tage später wurde er im KSSG operiert, allerdings ohne genügenden Abfluss des Hirnwassers zu erreichen. Die Ärzte verzichteten in der Folge auf eine temporäre Drainage oder einen VP-Shunt.
Nachdem die Pflege den Patienten später agitiert vorgefunden hatte, diskutierten die Ärzte eine Computertomographie des Schädels. Die Bildgebung erfolgte jedoch erst verzögert – so die Darstellung der Staatsanwaltschaft. Der Eingriff wurde schliesslich rund fünf Stunden nach der Meldung der Zustandsverschlechterung durch die Pflege vorgenommen.

Fehler passiert

Die Verteidiger der Neurochirurgen bezeichneten es als «stossend», dass ausgerechnet jene Ärzte, welche die lebensrettende Operation durchgeführt hätten, nun vor Gericht standen.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren zuvor zweimal eingestellt, weshalb der Fall erst kurz vor Eintritt der Verjährung ans Gericht gelangte. Der Kläger hatte sich jedoch erfolgreich gegen die Einstellungen gewehrt.
Die Anklage beantragte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 410 Franken für einen involvierten Oberarzt sowie von 75 Tagessätzen à 230 Franken für einen Assistenzarzt.
Doch das Gericht sprach die Ärzte frei. Den Hirninfarkt hätten die Angeklagten nicht mehr verhindern können, erklärte die Richterin. Zugleich zeigte sich das Gericht aber überzeugt, «dass am Kantonsspital einer oder mehrere Fehler unterlaufen sind».
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