Tarifstreit vor Gericht: BAG widerspricht

Hat das Bundesverwaltungsgericht die FMCH-Beschwerde bereits materiell geprüft? Nein, sagt das BAG. Bisher liege lediglich eine Art Rückfrage vor. Deshalb bestreitet das Amt, dass die Beschwerde der Spezialärzte viel aufschiebende Wirkung entfaltet.

, 18. Dezember 2025 um 17:01
image
Symbolbild: Clay Banks / Unsplash / bearb. Medinside.
Die FMCH hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen Teile der neuen Tarifstruktur eingereicht – und das Gericht ist darauf eingetreten: Dies meldeten wir heute Mittag. Kurz davor hatte es der Chirurgenverband bekannt gegeben.
Und weiter: «Die Eingabe hat damit aufschiebende Wirkung, weshalb die angegriffenen Pauschalen vorerst nicht in Kraft treten können.»
Der Darstellung widerspricht nun das Bundesamt für Gesundheit. Die Aussage, dass das Bundesverwaltungsgericht auf die Beschwerde der FMCH eingetreten sei, treffe nicht zu, schreibt das BAG in einer Stellungnahme: «Das BVG hat bisher nur eine Instruktionsverfügung erlassen, mit der der Eingang der Beschwerde bestätigt sowie weitere Akten einverlangt werden. Es hat aber noch keine materiellen/inhaltlichen Entscheide gefällt.»

Das System kann starten

Das bestätigt die FMCH im Grundsatz. Konkret habe man es mit einer Anhandnahme zu tun, wobei das Gericht am Dienstag dazu aufgefordert habe, bis 29. Januar 2026 weitere Dokumente einzureichen, so ein Sprecher des Verbands.
Anhandnahme, Instruktionsverfügung, Eintreten? Wie weit es sich da um relevante Unterschiede handelt, wie weit um Details – dies werden die kommenden Wochen zeigen. Laut dem BAG ist damit aber auch zweifelhaft, dass die Beschwerde der FMCH eine aufschiebende Wirkung hat. «Aus all dem kann man also nicht ableiten, dass das neue Abrechnungssystem vorerst nicht in Kraft trete», folgert das Statement aus Bern unter anderem.
Dies wiederum wurde gar nicht bestritten. Die FMCH betont selbst, dass das System an sich im Januar starten kann und soll. Eine Blockade würde nur jene zwölf ausgewählten «Exempel-Pauschalen» treffen, welche vom Gericht überprüft werden sollen. Und da ist die Sache bereits im Gesetz geregelt: Eine Beschwerde hat grundsätzlich einmal aufschiebende Wirkung – sofern das Gericht nicht anders entscheidet (Art. 55.1).
Um zu vermeiden, dass es bei den betroffenen Fällen ab Anfang 2026 eine Abrechnungslücke gibt, schlägt die FMCH vor, hier vorerst die Einzelleistungstarif-Positionen anzuwenden, die im Rahmen des Tardoc bereits vorgesehen sind.
  • Hintergrund: FMCH blockiert neue ambulante Pauschalen. Mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht stellen sich die Spezialärzte gegen zentrale Elemente der neuen Tarifstruktur. Der Start der betroffenen Pauschalen könnte sich verzögern.

  • fmch
  • recht
  • Tarifsystem
  • ambulante pauschalen
  • tardoc
Artikel teilen

Loading

Kommentar

Mehr zum Thema

image

Tod bei Leistenbruch-OP: Freispruch für Luzerner Ärzte

Nach dem Tod eines drei Monate alten Babys bei einer Leistenbruch-Operation hat das Luzerner Kriminalgericht die beteiligten Mediziner freigesprochen. Der Fall ist damit nicht abgeschlossen.

image

Wallis: Zwei Ärztinnen schuldig gesprochen

Das Bezirksgericht Visp verurteilt eine Notfallärztin und eine Radiologin nach dem Tod eines Apothekers wegen fahrlässiger Tötung.

image

Pflegefachmann wehrt sich vergeblich gegen Arbeitsverbot mit Kindern

Er könne auch in einem Altersheim seinen Beruf ausüben, fand das Bundesgericht – und bestätigte ein Urteil aus dem Wallis.

image

Gericht stoppt Thurgau: Zürcher Reha-Planung tritt in Kraft

Das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Beschwerde des Kantons Thurgau gegen die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation nicht eingetreten. Damit kann der Kanton Zürich seine neue Reha-Planung nun vollständig umsetzen.

image

Krebs-Screening: Licht am Horizont

In den Verhandlungen von Prio.Swiss, Swiss Cancer Screening und den Einkaufsgemeinschaften liegt eine Pauschallösung für die Brustkrebs-Früherkennungsprogramme vor. Beim Darmkrebs-Screening wird noch verhandelt.

image

Walliser Hausarzt übersah Aneurysmaruptur – verurteilt

Die Patientin erlitt Hirnblutungen. Das Kantonsgericht verurteilte deswegen ihren Hausarzt.

Vom gleichen Autor

image

USZ-Herzchirurgie: Warten auf den Frühling

Die Untersuchung zu den Vorfällen in der Herzchirurgie des Universitätsspitals Zürich ist weitgehend abgeschlossen. Doch vor der Veröffentlichung stehen noch rechtliche Schritte an. Im Kantonsrat wächst der Druck.

image

USB: Doppelleitung in der Neurologie

Mit Mira Katan Kahles und Cristina Granziera setzt das Universitätsspital Basel auf eine gemeinsame Klinik-Leitung. Sie vereint Expertise in Stroke-Medizin, Neuroimmunologie, Neurobildgebung und Präzisionsmedizin.

image

Braucht Ihr Spital auch eine CNIO?

Chief Nursing Information Officer: Die Uniklinik Frankfurt schafft als erstes Spital in Deutschland eine eigene Position, um die Pflege bei der Digitalisierung aufzuwerten. In der Schweiz hat die Funktion auch schon Fuss gefasst.