Tarifstreit vor Gericht: BAG widerspricht

Hat das Bundesverwaltungsgericht die FMCH-Beschwerde bereits materiell geprüft? Nein, sagt das BAG. Bisher liege lediglich eine Art Rückfrage vor. Deshalb bestreitet das Amt, dass die Beschwerde der Spezialärzte viel aufschiebende Wirkung entfaltet. Wer hat recht?

, 18. Dezember 2025 um 17:01
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Symbolbild: Clay Banks / Unsplash / bearb. Medinside.
Die FMCH hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen Teile der neuen Tarifstruktur eingereicht – und das Gericht ist darauf eingetreten: Dies meldeten wir heute Mittag. Kurz davor hatte es der Chirurgenverband bekannt gegeben.
Und weiter: «Die Eingabe hat damit aufschiebende Wirkung, weshalb die angegriffenen Pauschalen vorerst nicht in Kraft treten können.»
Dieser Darstellung widerspricht nun das Bundesamt für Gesundheit. Die Aussage, dass das Bundesverwaltungsgericht auf die Beschwerde der FMCH eingetreten sei, treffe nicht zu, schreibt das BAG in einer Stellungnahme: «Das BVG hat bisher nur eine Instruktionsverfügung erlassen, mit der der Eingang der Beschwerde bestätigt sowie weitere Akten einverlangt werden. Es hat aber noch keine materiellen/inhaltlichen Entscheide gefällt.»

Das System kann starten

Das bestätigt die FMCH im Grundsatz. Konkret habe man es mit einer Anhandnahme zu tun, wobei das Gericht am Dienstag dazu aufgefordert habe, bis 29. Januar 2026 weitere Dokumente einzureichen, so ein Sprecher des Verbands.
Anhandnahme, Instruktionsverfügung, Eintreten? Wie weit es sich da um relevante Unterschiede handelt, wie weit um Details – dies werden die kommenden Wochen zeigen. Laut dem BAG ist damit aber auch zweifelhaft, dass die Beschwerde der FMCH eine aufschiebende Wirkung hat. «Aus all dem kann man also nicht ableiten, dass das neue Abrechnungssystem vorerst nicht in Kraft trete», folgert das Statement aus Bern unter anderem.
Dies wiederum wurde gar nicht bestritten. Die FMCH betont selbst, dass das System an sich im Januar starten kann und soll. Eine Blockade würde nur jene zwölf ausgewählten «Exempel-Pauschalen» treffen, welche vom Gericht überprüft werden sollen. Und da ist die Sache bereits im Gesetz geregelt: Eine Beschwerde hat grundsätzlich einmal aufschiebende Wirkung – sofern das Gericht nicht anders entscheidet (Art. 55.1).
Das BAG bezweifelt dennoch, dass eine aufschiebende Wirkung zu diesem Zeitpunkt bereits die eingeklagten Pauschalen betrifft. «Die weiteren Schritte, zum Beispiel auch, ob die wenigen Pauschalen, die durch die Beschwerde betroffen sind, nicht per 1. Januar 2026 eingeführt werden, hängen also vom Entscheid des Bundesverwaltungsgericht ab», steht in der Mitteilung aus Bern: «Sie können nicht durch Rechtsinterpretationen der beteiligten Akteure vorweggenommen werden.»
Die Lage dürfte also über die Feiertage unsicher bleiben.
Um zu vermeiden, dass es bei den betroffenen Fällen ab Anfang 2026 eine Abrechnungslücke gibt, schlägt die FMCH vor, hier vorerst die Einzelleistungstarif-Positionen anzuwenden, die im Rahmen des Tardoc bereits vorgesehen sind.
  • Hintergrund: FMCH blockiert neue ambulante Pauschalen. Mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht stellen sich die Spezialärzte gegen zentrale Elemente der neuen Tarifstruktur. Der Start der betroffenen Pauschalen könnte sich verzögern.

Zu den Stellungnahmen von BAG und FMCH:



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