Die Notfall-Gebühr ist ein politischer Dauerbrenner: Die Idee, unnötige Besuche der Spital-Notfallstationen durch eine «Strafzahlung» zu senken, wurde schon auf ziemlich allen Ebenen des Parlaments beraten. Letzte Woche war das Projekt einer 50-Franken-Gebühr erneut in der Gesundheitskommission des Nationalrats, mit dem Ergebnis, dass sich die Politiker nochmals Zeit nehmen für einen Entwurf.
Die Linke wandte sich dabei gegen die Idee – sie befürchtet Zweiklassenmedizin. Die Bürgerlichen sehen die Sache eher positiv. Besonders ernst meint es nun der Aargauer SVP-Vertreter Andreas Glarner:
Gegenüber «20 Minuten» kündigte er an, dass er die Gebühr sogar verdoppeln will: «Ich werde eine Motion einreichen, die von allen Personen, welche die Notfallabteilung eines Spitals in Anspruch nehmen, eine Abgabe von 100 Franken fordert», erklärte er.
«Das muss uns eine Behandlung wert sein. Ich bin überzeugt, dass dies zur Kostensenkung beitragen wird.»
«Es muss etwas passieren»
Seinen Vorstoss will Glarner in der September-Session lancieren. «Es muss etwas passieren gegen die explodierenden Prämien», so Glarner: «Ich befürchte allerdings, dass diese Lösung zu mehr Bürokratie führen würde.»
Tatsächlich teilen viele Spitalprofis diese Meinung: Auch sie ahnen, dass eine Notfall-Gebühr das Prozedere weiter verkompliziert und verlängert. Die einen werden die «Strafe» uneinsichtig ablehnen, die anderen werden die 50 Franken ohnehin nicht dabei haben, einigen wird es egal sein – und die Betreuer vor Ort werden sich dann damit herumschlagen müssen.
Andererseits gibt es Schätzungen, wonach mehr als die Hälfte der Patientinnen und Patienten keine «echten» Notfälle im medizinischen Sinne sind. Die Gesundheitskommission des Nationalrats schlägt nun zwei Varianten vor:
- Die erste Variante sieht vor, den jährlichen Höchstbetrag des Selbstbehalts für jede unnötige Konsultation der Spitalnotfallaufnahme um 50 Franken zu erhöhen.
- Die zweite Variante verlangt auch eine Erhöhung der Kostenbeteiligung um 50 Franken. Nur soll dieser sofort fällig werden, nicht erst nach Erreichen des jährlichen Höchstbetrags des Selbstbehalts.
Kinder, Schwangere und Personen, die sich auf Zuweisung einer Ärztin, eines telemedizinischen Dienstes oder einer Apothekerin in die Notfallaufnahme geschickt werden, sind in beiden Varianten von dieser Gebühr befreit.
- Die Idee: Wenn schon Taxe, dann flächendeckend. Die Politik fordert eine 50-Franken-Gebühr für Bagatellfälle auf dem Spital-Notfall. Doch es gibt schlauere Lösungen. Ein Vorschlag von Alex Steinacher.