Der Ärztemangel führt zu einem verstärkten Austausch über die europäischen Grenzen – und das hat eine ungewollte Nebenwirkung: Mediziner, denen in einem Staat die Zulassung entzogen wurde, machen im nächsten Staat weiter.
Eine internationale Medien-Recherche deckt nun auf, dass in der Schweiz derzeit mindestens sechs Ärzte praktizieren, die andernorts wegen schwerer Verfehlungen ein Berufsverbot haben.
Umgekehrt arbeiten im Ausland mindestens 15 Mediziner weiter, die hierzulande nicht mehr am Patienten tätig sein dürfen. Das berichtet die
«Tamedia-Medien», die gemeinsam mit Journalistinnen und Journalisten in über 40 Ländern dem Thema nachgingen.
Als gravierendes Beispiel wird der Fall eines Arztes aus Norwegen dargestellt, der heute im Kanton Zürich tätig sein soll. Im Heimatland war er wegen sexuellen Übergriffen auf Patientinnen verurteilt worden, ihm wurde die Zulassung entzogen. Er wechselte nach Deutschland und arbeitete dort zuerst als Stationsarzt in einem Krankenhaus, dann in einer ambulanten Praxis. Später dann der Umzug in die Schweiz.
Insgesamt eruierte die Medien-Recherche 134 aktive Ärzte aus 49 Ländern, die trotz entzogener Zulassung andernorts praktizieren.
Warnsystem fehlt
Gerade die Schweiz sei dabei besonders anfällig. Die Europäische Union betreibt ein grenzüberschreitendes Warnsystem, das nationale Behörden automatisch informiert, wenn ein Arzt seine Zulassung verliert. Politische Vorstösse, dass die Schweiz dem EU-System beitritt, laufen seit Jahren, aber ohne Lösung.
«Die Kantone sind nicht verpflichtet, bei Entzug einer Berufsausübungsbewilligung proaktiv internationale Stellen zu benachrichtigen», erklärt Frédéric Berthoud, zuständig für die Anerkennung von Berufsqualifikationen beim Staatssekretariat für Bildung, im Gespräch mit dem «Tages-Anzeiger». Damit bleibt es dem Zufall überlassen, ob andere Länder von fehlbaren Ärzten erfahren.
Die Präsidentin der FMH, Yvonne Gilli, warnt vor den Konsequenzen: «Die Vernetzung mit dem Warnsystem der EU würde enorm helfen, um das Problem zu bekämpfen.» Ansonsten bestehe die Gefahr, dass die Schweiz zur Anlaufstelle für Mediziner werde, die anderswo nicht mehr praktizieren dürften. «Menschen, die eine gewisse kriminelle Energie haben, gehen dorthin, wo es Lücken gibt im System.»
Ärzte ohne Kantonsgrenzen
Derzeit gibt es keine automatische Kontrolle, ob ein Arzt in einem anderen Kanton weiterhin tätig ist. Auch die Gründe für den Entzug oder die Verweigerung einer Bewilligung werden nicht offengelegt. Schneuwly sagt: «Eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen wäre technisch möglich und würde verhindern, dass Ärzte trotz gesperrter Zulassung in einem anderen Kanton weiter praktizieren.»
Medinside recherchierte auch den
Fall eines Arztes, dem vom Zürcher Obergericht «lebenslänglich jede berufliche oder jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit im Gesundheitsbereich mit direktem Patientenkontakt» verboten worden war. Dem Mann um die 50 wurde «jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit» untersagt, die «einen regelmässigen Kontakt zu volljährigen, besonders schutzbedürftigen Personen umfasst». Dies als Folge einer Verurteilung wegen Schändung. 2023 war er wieder in einer Hausarztpraxis in Deutschland tätig, rund 600 Kilometer von Zürich entfernt.
Der Fall taucht nun in der internationalen Recherche wieder auf: Denn weil die Schweiz eben nicht Teil des IMI-Informationssystems ist, waren die deutschen Behörden nicht gewarnt worden. Nach den Recherchen von «ZDF Frontal» hat die Bezirksregierung Düsseldorf nun Verfahren eingeleitet.