Zulassung entzogen – Praxis geht weiter: Ein Systemversagen

Ärztinnen und Ärzte dürfen nur mit gültiger Bewilligung praktizieren. Doch wie ein aktueller Fall zeigt, bleibt der Entzug in einem Kanton folgenlos im nächsten.

Gastbeitrag von Felix Schneuwly, 6. Juli 2025 um 22:00
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«Die Voraussetzungen für Transparenz müsste der Bundesrat auf Verordnungsebene schaffen»: Autor Felix Schneuwly
«Verurteilt, Zulassung gestrichen – aber immer noch Arzt in Freiburg»: So berichtete Medinside kürzlich über einen in Frankreich verurteilten Arzt, der im Kanton Neuenburg seine Berufsausübungsbewilligung verloren hat, aber im Kanton Freiburg immer noch Patientinnen und Patienten behandelt.
Dass ein ausländischer Arzt trickst, Fakten verschweigt oder Dokumente fälscht, ist möglich. Seltener kommt es bei Ärztinnen vor.
Unhaltbar ist, dass der Informationsfluss zwischen den Kantonen nicht funktioniert, obwohl das Bundesamt für Gesundheit (BAG) das Medizinalberuferegister führt.
Felix Schneuwly ist Head of Public Affairs beim Vergleichsdienst Comparis und Präsident des Bündnisses Freiheitliches Gesundheitswesen. Zuvor war er unter anderem Delegierter für Public Affairs bei Santésuisse.
Laut BAG werden «alle Berufsausübungsbewilligungen von den kantonalen Behörden erteilt und im MedReg eingetragen. Sie gelten auf dem Gebiet des jeweiligen Kantons.»
Eine Berufsausübungsbewilligung ist für alle Ärztinnen und Ärzte erforderlich, die in eigener Praxis oder angestellt «eigenverantwortlich» tätig sind. Neben den «fachlichen und persönlichen Voraussetzungen» werden explizit auch «Sprachkenntnisse» verlangt, die «für die jeweilige Berufsausübung notwendig sind». Die Sprachkenntnisse sind vom Arbeitgeber beziehungsweise bei bewilligungspflichtigen Tätigkeiten von der kantonale Aufsichtsbehörde zu prüfen.
«Da es keine Filterfunktion gibt, ist es nur mit sehr grossem Aufwand möglich, eine schwarze Liste zu erstellen. Auch die Gründe für den Entzug einer Berufsausübungsbewilligung werden nicht angegeben.»
Wenn die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung nicht mehr gegeben sind, hat die kantonale Behörde die Bewilligung zu entziehen. Das muss sie auch tun, wenn sie «nachträglich Tatsachen feststellt, aufgrund welcher die Bewilligung hätte verweigert werden müssen».
Ob die von den Kantonen gelieferten Informationen im öffentlichen Medizinalberuferegister richtig und aktuell sind, prüft das BAG nicht.
Man sieht, wer eine Berufsausübungsbewilligung hat, wer keine hat, wem sie verweigert und wem sie entzogen wurde. Da es keine Filterfunktion gibt, ist es nur mit sehr grossem Aufwand möglich, eine schwarze Liste zu erstellen. Auch die Gründe für den Entzug oder die Verweigerung einer Berufsausübungsbewilligung werden nicht angegeben. Die Voraussetzung für diese Transparenz müsste der Bundesrat auf Verordnungsebene schaffen.
«Es gibt im Zeitalter der Digitalisierung mit Echtzeitdaten keinen vernünftigen Grund, dass diese Zusammenarbeit nicht funktioniert.»
Weil die Gesundheit der Patientinnen und Patienten ein höheres Gut ist als die Wirtschaftsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte, sind diese Berufsausübungsbewilligungen sinnvoll – ebenso sinnvoll wie die Bewilligungen für Spitäler und andere Institutionen, in denen Menschen gesundheitlich behandelt werden. Deshalb sollte jedem Kantonsarzt und jeder Kantonsärztin und jedem Gericht klar sein, dass die Güterabwägung stets zugunsten des Patienten beziehungsweise der Patientin gewichtet werden muss.
Da der Aufwand für eine verweigerte Bewilligung geringer ist als für einen Entzug, gibt es in den Kantonen mit mehr verweigerten Bewilligungen auch weniger Entzüge.
Wenn die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen funktionieren würde, wäre es nicht möglich, dass ein Arzt in einem Kanton seine Berufsausübungsbewilligung verliert oder keine bekommt, aber in einem anderen Kanton weiter tätig sein kann. Es gibt im Zeitalter der Digitalisierung mit Echtzeitdaten keinen vernünftigen Grund, dass diese Zusammenarbeit nicht funktioniert – und deshalb keinen Grund, dass der Kanton Freiburg dem Arzt, der im Kanton Neuenburg die Berufsausübungsbewilligung verloren hat, eine erteilt und immer noch nicht entzogen hat.
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