Rückforderungen: Bundesgericht gibt weiterer Ärztin recht

Rund 20 Krankenversicherungen verlangten von einer Ärztin 135'000 Franken zurück. Das Bundesgericht fordert eine Neubeurteilung.

, 23. Oktober 2025 um 04:15
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Bild: Bundesgericht Luzern.
Eine praktische Ärztin aus dem Kanton Zürich hat mit ihren Abrechnungen bei rund 20 Krankenkassen Verdacht erregt. Die Versicherer reichten deshalb eine Rückforderungsklage wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise ein.
Für 2016 und 2017 hätte die Ärztin ingesamt rund 135'000 Franken wegen «Überarztung» zurückzahlen sollen.
Die Ärztin wehrte sich. Sie kritisierte die Berechnungsmethode der Krankenkassen und machte Praxisbesonderheiten geltend, etwa Fortbildungsnachweise in Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Dermatologie und Venerologie. Ausserdem mache sie Hausbesuche, und sie sei zur Selbstdispensation berechtigt.
Das Bundesgericht gab der Ärztin – wie schon in einem anderen, ähnlich gelagerten Fall – recht. Die Vorinstanz habe nicht die korrekte Berechnungsformel angewandt, um verdächtige Abweichungen zu untermauern – eine Formel, die da lautet: «Totale direkte Kosten multipliziert mit dem Quotienten aus dem durch Toleranzbereich und Quote der Praxisbesonderheiten bereinigten Gesamtkostenindex (minus 100) und dem (unbereinigten) Gesamtkostenindex.»
Das Zürcher Schiedsgericht, das zuvor die Rückforderung gutgeheissen hatte, muss nochmals über die Bücher.
Bundesgerichtsurteile 9C_781/2023 und 9C_782/2023, beide vom vom 9. September 2025.
  • Schlappe für Krankenkassen vor Bundesgericht. Krankenversicherer forderten von einer Berner Gruppenpraxis rund eine Million Franken zurück.
  • Deshalb sind Ärzte vor Bundesgericht so erfolgreich. Erneut sind die Krankenkassen mit Rückforderungen bei Ärzten vor Bundesgericht abgeblitzt.
  • Wer rückfordern will, braucht Beweise. Das Bundesgericht greift in die WZW-Ermittlungsverfahren ein: Ein Grundsatzurteil dürfte die gängigen Prozesse umkrempeln.

  • recht
  • WZW
  • wzw-verfahren
  • überarztung
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