Rückforderungen: Bundesgericht gibt weiterer Ärztin recht

Rund 20 Krankenversicherungen verlangten von einer Ärztin 135'000 Franken zurück. Das Bundesgericht fordert eine Neubeurteilung.

, 23. Oktober 2025 um 04:15
image
Bild: Bundesgericht Luzern.
Eine praktische Ärztin aus dem Kanton Zürich hat mit ihren Abrechnungen bei rund 20 Krankenkassen Verdacht erregt. Die Versicherer reichten deshalb eine Rückforderungsklage wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise ein.
Für 2016 und 2017 hätte die Ärztin ingesamt rund 135'000 Franken wegen «Überarztung» zurückzahlen sollen.
Die Ärztin wehrte sich. Sie kritisierte die Berechnungsmethode der Krankenkassen und machte Praxisbesonderheiten geltend, etwa Fortbildungsnachweise in Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Dermatologie und Venerologie. Ausserdem mache sie Hausbesuche, und sie sei zur Selbstdispensation berechtigt.
Das Bundesgericht gab der Ärztin – wie schon in einem anderen, ähnlich gelagerten Fall – recht. Die Vorinstanz habe nicht die korrekte Berechnungsformel angewandt, um verdächtige Abweichungen zu untermauern – eine Formel, die da lautet: «Totale direkte Kosten multipliziert mit dem Quotienten aus dem durch Toleranzbereich und Quote der Praxisbesonderheiten bereinigten Gesamtkostenindex (minus 100) und dem (unbereinigten) Gesamtkostenindex.»
Das Zürcher Schiedsgericht, das zuvor die Rückforderung gutgeheissen hatte, muss nochmals über die Bücher.
Bundesgerichtsurteile 9C_781/2023 und 9C_782/2023, beide vom vom 9. September 2025.
  • Schlappe für Krankenkassen vor Bundesgericht. Krankenversicherer forderten von einer Berner Gruppenpraxis rund eine Million Franken zurück.
  • Deshalb sind Ärzte vor Bundesgericht so erfolgreich. Erneut sind die Krankenkassen mit Rückforderungen bei Ärzten vor Bundesgericht abgeblitzt.
  • Wer rückfordern will, braucht Beweise. Das Bundesgericht greift in die WZW-Ermittlungsverfahren ein: Ein Grundsatzurteil dürfte die gängigen Prozesse umkrempeln.

  • recht
  • WZW
  • wzw-verfahren
  • überarztung
Artikel teilen

Loading

Kommentar

Mehr zum Thema

image

Walliser Hausarzt übersah Aneurysmaruptur – verurteilt

Die Patientin erlitt Hirnblutungen. Das Kantonsgericht verurteilte deswegen ihren Hausarzt.

image

Neuenburger Psychiaterin muss 173'000 Franken zurückzahlen

Das Bundesgericht bestätigt die unwirtschaftliche Praxisführung. Die Kosten waren mehr als doppelt so hoch wie bei Kollegen.

image
Der Rechtsfall der Woche

Indexklauseln – Schlüssel zu stabilen Tarifpartnerschaften in der Zusatzversicherung

Sie ermöglichen Planungssicherheit, senken Verhandlungskosten und sorgen für Transparenz. Dennoch begegnen Versicherer Indexklauseln mit Skepsis. Sie fürchten regulatorische Stolpersteine – zu Recht?

image

Wenn qualifizierte Therapeuten als «in Ausbildung» gelten

Die Bewilligungspflichten sorgen für Verdruss in der Physiotherapie. Berufseinsteiger geraten ins Abseits, Praxen sehen sich bedroht. Der Branchenverband SwissODP fordert von den Kantonen mehr Pragmatismus – und mehr Respekt vor Diplomen.

image

Aargau: Kanton darf verurteiltem Arzt Bewilligung entziehen

Ein Arzt, der wegen sexueller Übergriffe eigentlich schon lange nicht mehr arbeiten dürfte, muss nun aufhören: Das Bundesgericht gab dem Kanton recht.

image

Freiburger Spital: Gewalttätiger Patient verurteilt

Gewalt, Beleidigungen und rassistisches Verhalten gegenüber dem Personal des HFR haben einem Patienten eine Verurteilung eingebracht.

Vom gleichen Autor

image

Krankenkasse kritisiert starke Zunahme der Computer-Tomographien

Letztes Jahr wurde bei etwa sieben Prozent der Bevölkerung mindestens eine CT des Rumpfes durchgeführt. Die Helsana ist besorgt über diese Zahlen.

image

Schaffhauser Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Kritik – Chefarzt tritt ab

Jan-Christoph Schaefer ist nicht mehr Leiter der Klinik. Fachleute bemängeln die Arbeit des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes.

image

Gutachten für die IV: Spitäler haben wenig Interesse

Es wäre eine lukrative Tätigkeit, IV-Gutachten zu erstellen. Doch die meisten Spitäler wollen nicht.