Sexuelle Übergriffe – trotzdem kein Berufsverbot

In Zürich ist ein Arzt wegen Schändung und mehrfacher sexueller Nötigung verurteilt worden. Im Aargau darf er weiter praktizieren.

, 13. Oktober 2025 um 14:00
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Das Obergericht das Kantons Zürich. | PD
Wiederholt ist von fehlbaren Ärzten die Rede - selten von fehlbaren Ärztinnen - die trotz entzogener Bewilligung weiter praktizieren.
Wie die Aargauer-Zeitung berichtet, hat das Obergericht des Kantons Zürich im Juni 2020 einen Arzt italienischer Herkunft zu einer bedingten Freiheitsstrafe wegen Schändung und mehrfacher sexueller Nötigung verurteilt.
Im Aargau jedoch, so die Zeitung, dürfe der Arzt weiterhin praktizieren, «da er über eine gültige Berufsausübungsbewilligung verfügt.»
Der Kanton wollte ihm diese im Juli 2023 entziehen, nota bene erst drei Jahre nach dem Urteil des Zürcher Obergerichts. Gelungen sei ihm das bis heute nicht.
Gemäss dem Departement Gesundheit und Soziales (DGS) liege kein strafrechtliches Tätigkeitsverbot gegen den Arzt vor, schreibt die Zeitung. Die Hürde dafür sei relativ hoch. Der Arzt habe von sämtlichen ihm zustehenden Rechtsmitteln Gebrauch gemacht.
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