Pyramide darf nicht nach Küsnacht umziehen

Weil das Gebäude der Zürcher Luxusklinik Pyramide im Seefeld renoviert wird, wollte die Klinik umziehen. Daraus wird nun definitiv nichts.

, 14. Juli 2022 um 06:37
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Das Bundesgericht hat am Mittwoch einen jahrelangen Rechtsstreit beendet. Zuvor hatte das Zürcher Verwaltungsgericht im Sinne der Nachbarn, die sich gegen das geplante Projekt der Klinik Pyramide am See gewehrt hatten, entschieden. 
Darum geht's: Auf dem Gelände der ehemaligen Klinik St. Raphael in Küsnacht plante die Pyramide einen 80-Millionen-Franken-Neubau. Der Grund: Das Gebäude der Zürcher Luxusklinik wird unter Schutz gestellt. Weil es renoviert wird, wollte die Pyramide nach Küsnacht umziehen. 
Für den geplanten Neubau hätte die Villa, das frühere Hauptgebäude des Spitals, abgerissen werden müssen. Die hohe Schutzwürdigkeit sei durch mehrere Gutachten bestätigt worden, hiess es im Urteil des Bundesgerichts. Auch dass die Villa nur im kommunalen Inventar verzeichnet sei, ändere nichts an der Schutzwürdigkeit. 
Das Bundesgericht bezeichnete die Villa Nager als Repräsentanten des herrschaftlichen Wohnens aus der Landizeit. Das 1937/1938 erbaute Haus sei zudem ein nicht vergleichbares Wohnhaus im Schaffen der Architekten, der Brüder Otto und Werner Pfister.

Richter schlossen Alternative nicht aus

Die Pyramide drang mit ihrem Argument, einen Nutzen für die Bevölkerung zu bringen, nicht durch. Zwar anerkannte das Bundesgericht ein gewisses öffentliches Interesse. Doch sei nicht ersichtlich, dass die Versorgung von zusatzversicherten Patienten in diesem Gebiet ohne die Klinik nicht sichergestellt sei.
Geprüft hat das Bundesgericht auch, ob ein Neubau ohne Abbruch möglich wäre, der den Ansprüchen genügen würde. Die Richter schlossen das nicht aus. Auch mit dem Erhalt der Villa sei eine bedeutsame Erweiterung der für ein Klinikprojekt nutzbaren Fläche möglich, hiess es im Urteil.
Das private Interesse an einem rentablen Betrieb berücksichtigte das Bundesgericht. Jedoch könnten rein finanzielle Interessen bei ausgewiesener Schutzwürdigkeit eines Objekts nicht ausschlaggebend sein, schrieb das Gericht. Ansonsten könne das Gemeinwesen kaum noch Bauten unter Schutz stellen.

Gelände der Klinik Bethanien im Visier

Das Bundesgericht vereinigte zwei Beschwerden der Klinik und des Gemeinderats Küsnacht. Die Beschwerdeführerinnen müssen den Gegenparteien Entschädigungen in der Höhe von 9000 Franken bezahlen. Die Klinik trägt die Gerichtskosten von 4000 Franken.
Als möglichen Plan B nannten die Verantwortlichen der Klinik Pyramide 2021 einen Neubau auf dem Gelände der Klinik Bethanien in der Stadt Zürich. Diese gehört seit Juni 2021 wie die Pyramide zur Westschweizer Genolier-Gruppe. Der Mietvertrag im Seefeld läuft 2024 aus. 
Quelle: SDA
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