Bern: 18'000 Spitalangestellte erhalten einen neuen Gesamtarbeitsvertrag

Der «GAV Berner Spitäler und Kliniken» gilt ab Januar 2018 und ist der grösste Gesamtarbeitsvertrag seiner Art in der Schweiz. Der Mindestlohn beträgt neu 48'000 Franken pro Jahr.

, 5. April 2017 um 10:35
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Ab 2018 wird in den öffentlichen Spitälern des Kantons Bern nur noch ein Gesamtarbeitsvertrag gelten, nicht mehr zwei wie heute. Die beiden GAV der Insel-Gruppe und der übrigen Spitäler werden zu einem neuen zusammengelegt, der 18'000 Spitalangestellte umfasst. Er gilt für das gesamte Personal, vom Reinigungspersonal bis zur Ärzteschaft.

Arbeitgeber und Personalverbände zufrieden

«Der GAV 2018 bildet für die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände eine gute Basis, um sich den zukünftigen Herausforderungen des Arbeitsmarktes im Spitalwesen gemeinsam zu stellen», sagte Urs Birchler, Präsident des Arbeitgeberverbandes diespitäler.be an einer Medienkonferenz.
Auch die Vertreter der Personalverbände im Gesundheitswesen, der Berufsverband der Pflegefachleute (SBK), die Gewerkschaft (VPOD) und der Verband der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) zeigten sich zufrieden.Novum in der SchweizAngeschlossen sind dem GAV neu sowohl die Insel Gruppe (9800 Angestellte), die Regionalen Spitalzentren (6300 Angestellte in 6 Spitalgruppen) als auch die psychiatrischen Kliniken des Kantons (2300 Angestellte in 3 Klinikgruppen) (siehe Box).Die Grösse des GAV und die Unterstellung aller Angestellten mit Ausnahme der obersten Kader ist ein Novum in der Schweiz. Die Parteien geben sich überzeugt, dass der GAV «ein starkes und positives Zeichen auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen setzt».Neues LohnmodellIn den Verhandlungen sind beide Seiten Kompromisse eingegangen. Die Arbeitgeber erhalten ein neues Lohnmodell, das ihnen mehr Flexibilität bietet. Es besteht aus 18 Lohnbändern, innerhalb derer sich der Lohn nach definierten generellen und individuellen Kriterien entwickelt. Im Gegenzug haben die Personalverbände erreicht, dass die Lohnverhandlungen weiterhin zwischen ihnen und den Arbeitgebern und nicht betriebsintern sowie unter Ausschluss der Personalverbände geführt werden.Mindestlohn: 48'000 FrankenIm Wesentlichen bleiben die heutigen Anstellungsbedingungen in den Spitälern und Kliniken erhalten. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören: Mindestlohn: Der Mindestlohn beträgt neu 48'000 Franken pro Jahr.Dienstaltersgeschenk: Neu gibt es schon ab dem 10. und dem 15. Dienstjahr ein Dienstaltersgeschenk und nicht erst ab dem 20. Dienstjahr.Mutterschaft: Verbesserter Schutz für befristet angestellte Mitarbeiterinnen. Vaterschaftsurlaub: Neu 10 Tage auch in den Regionalen Spitalzentren.Adoptionsurlaub: Neu 1 Monat.

Angeschlossene Unternehmen

  • Hôpital du Jura bernois, Spitäler Saint-Imier und Moutier
  • Insel Gruppe, Universitätsspital Insel, Stadtspital Tiefenau, Spitäler Aarberg, Münsingen, Riggisberg und Belp
  • Psychiatriezentrum Münsingen
  • Regionalspital Emmental, Spitäler Burgdorf und Langnau
  • Réseau santé mentale
  • Spital Region Oberaargau, Spital Langenthal
  • Spital Simmental-Thun-Saanenland, Spitäler Thun und Zweisimmen
  • Spitäler Frutigen-Meiringen-Interlaken, Spitäler Interlaken und Frutigen
  • Spitalzentrum Biel
  • Universitäre Psychiatrische Dienste Bern (UPD) 

Vertragsparteien


  • diespitäler.be
  • SBK Schweizerischer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Sektion Bern
  • VPOD Verband Personal öffentlicher Dienste - Gewerkschaft im Gesundheitswesen
  • VSAO Berufsverband der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte, Sektion Bern

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