Ein diplomierter Pflegefachmann des Psychiatriezentrum Münsingen (PZM) hat seinen Arbeitgeber bestohlen. Der Mann bestellte zu Lasten des PZM mindestens zwölf Packungen Ketamin für den Eigengebrauch. Dies geschah zwischen Juli 2022 und März 2023, jeweils während seiner Nachtschichten,
wie die Zeitung «20 Minuten» berichtet. Der Fall flog auf, als eine andere Pflegefachkraft eine Lücke im Bestellsystem entdeckte.
Die zuständige Berner Staatsanwaltschaft hat den Mann nun wegen Diebstahls und Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. Gemäss Strafbefehl muss der 32-Jährige eine Geldstrafe von 1700 Franken sowie Gebühren in Höhe von 300 Franken zahlen.
Strafbefehl und fristlose Kündigung
Die unrechtmässigen Bestellungen haben auch noch weitere Konsequenzen: Das PZM hat ihn fristlos entlassen. Zudem hat das Psychiatriezentrum nach dem Vorfall die internen Bestellabläufe überprüft und teilweise angepasst. Einige Medikamente unterliegen zum Beispiel nun strengeren Bestellvorschriften, darunter auch Ketamin.
Gegenüber «20 Minuten» zeigt sich der Mann einsichtig: «Ich bereue mein Fehlverhalten und habe daraus gelernt». Sowohl die Strafe als auch die Kündigung seien angemessen, sagte der Pflegefachmann. Er habe das Ketamin in Pulverform sowohl zum Rausch mit Freunden als auch aus medizinischen Gründen gegen seine Depressionen verwendet.