Neue Spitaltarife sollen Qualität belohnen

Der Nationalrat will qualitätsabhängige Spitaltarife ermöglichen.

, 7. Mai 2025 um 11:37
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Andri Silberschmidt: «Wenn auf freiwilliger Basis Qualitätstarife vereinbart werden, dann hat der Leistungserbringer einen echten finanziellen Anreiz, eine noch höhere Qualität zu erbringen.» Screenshot: Parlament
Je besser die Qualität, desto höher der Preis. Das gilt zwar nicht absolut, aber zumindest in der Tendenz. Doch was im Waren- und Dienstleistungsverkehr gilt, gilt nicht für die Spitäler in der Schweiz.
Deshalb will die FDP-Fraktion mit einer Motion die Voraussetzung schaffen, damit die Tarifpartner zwischen Spitälern und Versicherern auf freiwilliger Basis qualitätsabhängige Tarife vereinbaren können.

Finanzieller Anreiz

«Wenn auf freiwilliger Basis Qualitätstarife vereinbart werden, dann hat der Leistungserbringer einen echten finanziellen Anreiz, eine noch höhere Qualität zu erbringen», sagte FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt in der Ratsdebatte. «Würde er es nicht schaffen, die Qualitätsstandards zu erreichen, würde er wohl spezifische Leistungen nicht mehr anbieten.»
Nun muss man wissen, dass Spitäler und Krankenversicherer schon heute Qualitätsverträge abschliessen können. Doch laut Andri Silberschmidt reagieren Menschen vor allem auf finanzielle Anreize, weshalb diese viel effizienter wirken als einfache vertragliche Abmachungen ohne finanzieller Konsequenzen.

Qualität erfüllt

Gemäss einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts dürfen die Tarifpartner im KVG-Bereich keine qualitätsabhängigen Zu- oder Abschläge vereinbaren. Die Richter wie auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stellen sich auf den Standpunkt, dass alle Institutionen auf einer Spitalliste die erforderlichen Qualitätsstandards erfüllen.
Zudem könnte man einwenden, dass die Versicherungen schon heute die Möglichkeit besitzen, aufgrund von Qualitätskriterien eine höhere Baserate zu gewähren. Das wäre zwar nicht unbedingt im Sinne des Gesetzgebers. Zudem müssen die Tarife vom Kanton abgesegnet werden. Nicht erlaubt sind aber Zu- oder Abschläge.

Warnung vor Mehrkosten

Doch werden solche Zu- oder Abschläge gemäss Motion auch wirklich zu einer besseren Qualität führen? Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider bezweifelt es: Tarifsenkungen würden kaum dazu beitragen, Qualitätsdefizite zu beheben.
Andererseits könnten qualitätsbezogene Zuschläge Mehrkosten sowohl für Spitäler wie für die Kantone verursachen, ohne dass man wirklich messen könne, ob sich die Qualität bei allen Leistungen verbessert.

Tugendhaft

«So tugendhaft die Idee auch ist», so Baume-Schneider zum Schluss ihrer Ausführungen, «erscheint mir die Umsetzung derzeit nicht als sinnvoll, und ich schlage Ihnen vor, die Motion abzulehnen.»
Der Nationalrat schenkte der Bundesrätin kein Gehör und nahm die Motion mit 199 zu 69 Stimmen an. Ob das der Ständerat auch so sieht? Falls nicht, ist das Vorhaben vom Tisch.
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