Tarife ohne Kontrolle: Bundesverwaltungsgericht weist FMCH ab

Das Gericht lehnt die Beschwerde der FMCH gegen gewisse Pauschalen ab. Damit stärkt es die Rolle des Bundesrates: Wer die Tarife genehmigt, hat das letzte Wort. Selbst falls die Tarife gesetzeswidrig wären.

, 28. Januar 2026 um 15:43
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Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen  |  Bild: PD
Das ging schnell. Im Dezember reichte die FMCH beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen Teile der neuen Tarifstruktur ein. Konkret zog der Dachverband der Spezialärzte zwölf ambulante Pauschalen vors Gericht; ferner focht er die befristete Abrechnung von Pathologiekosten an. Auf diese Weise sollte das gesamte neue System überprüft werden.
Nun liegt schon die Antwort vor: Das Bundesverwaltungsgericht tritt auf das Anliegen nicht ein. Begründung: Genehmigungsbeschlüsse des Bundesrates über Tarifstrukturen seien «keiner materiellen gerichtlichen Überprüfung zugänglich».
Oder anders: Was der Bundesrat in Tarifsachen entscheidet, kann danach von einem Gericht auf nationaler Ebene nicht mehr umgestürzt werden.

Nur noch im Einzelfall

Aus der Bundesverfassung wie aus der Rechtssprechung lasse sich kein «Anspruch auf direkte gerichtliche Anfechtbarkeit der bundesrätlichen Genehmigung einer Tarifstruktur herleiten», heisst es im Befund. Immerhin könne die Tarifstruktur «im Rahmen einer konkreten Rechtstreitigkeit betreffend die Anwendung des fraglichen Tarifs» überprüft werden.
Es besteht also die Möglichkeit, dass Gerichte bei bestimmten Streitfällen zwischen Ärzten und Versicherern über einzelne Tarifpositionen auf kantonaler Ebene eingreifen können – und das muss genügen.
«Diese Form der Kontrolle bleibt bestehen, ist jedoch fragmentiert und nicht geeignet, strukturelle Fehlentwicklungen oder systemische Wirkungen eines national wirksamen Tarifsystems zu korrigieren», kommentiert die FMCH den Entscheid in einem Communiqué.
Die FMCH hatte bekanntlich intensiv gegen die neuen ambulanten Pauschalen angekämpft. Der Verband erachtet die Tarifstruktur als gesetzeswidrig. Denn zahllose Pauschalen basierten auf Durchschnittswerten, welche die medizinische Realität und Komplexität der Leistungen unzureichend abbilden. Damit aber verstiessen sie gegen die Anforderung, wirtschaftlich, sachgerecht und gesetzeskonform zu sein.
Deshalb zog der Dachverband ein Dutzend «Musterbeispiele» vors Gericht – Pauschalen, die «am offensichtlichsten» gegen das Krankenversicherungsgesetz KVG verstiessen.

Bemerkenswerte Rechtslücke

Die Zurückweisung des Bundesverwaltungsgerichts eröffnet nun eine bemerkenswerte Rechtslücke. Denn dies besagt: Wenn der Bundesrat findet, dass die Tarifstrukturen dem Gesetz entsprechen, dann ist es so. Selbst wenn der Entscheid gesetzeswidrig wäre, liesse sich das nicht gerichtlich anfechten.
«Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts betrifft damit nicht die sachliche Angemessenheit einzelner Tarife, sondern die Governance eines zentralen Steuerungsinstruments im Gesundheitswesen», kommentiert die FMCH.
Man sei nun bereit, Ärzte zu unterstützen, die unterm Stichwort «akzessorische Normenkontrolle» in Einzelfällen gewisse Abrechnungen anfechten wollen.
  • Bundesverwaltungsgericht, Abt, III, Urteil C9459/2025 vom 22. Januar 2026.

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