Ein wichtiges Ziel der Pflegeinitiative besteht darin, eine ausreichende Anzahl von diplomierten Pflegefachpersonen sicherzustellen. Nur so können Patientensicherheit und qualitativ hochwertige Pflege gewährleistet werden.
Der Zusammenhang zwischen Pflegepersonalausstattung und unerwünschten Ereignissen wurde in internationalen Studien wiederholt aufgezeigt - insbesondere im angelsächsischen Raum.
Michael Simon ist Institutsdirektor Pflegewissenschaft an der Uni Basel. Auf Grundlage von Daten das Bundesamts für Statistik untersuchte er 2020 den Zusammenhang zwischen der Pflegepersonalausstattung und unerwünschten Ereignissen in Schweizer Akutspitälern.
Universität Basel, Medizinische Fakultät, Departement Public Health, Institut für Pflegewissenschaft
Insel Gruppe Bern, Direktion Pflege, Bereich Universitäre Forschung Pflege
Universität Bern, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Volkswirtschaftliches Institut.
Was aus unvoreingenommener Sicht naheliegend erscheint, bestätigte seine Studie: Die Pflegequalität ist direkt von der Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen abhängig.
Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) heisst es in Artikel 39: «Anstalten oder deren Abteilungen, die der stationären Behandlung akuter Krankheiten oder der stationären Durchführung von Massnahmen der medizinischen Rehabilitation dienen (Spitäler), sind zugelassen, wenn sie:
a. ausreichende ärztliche Betreuung gewährleisten;
b. über das erforderliche Fachpersonal verfügen.»
Laut Patrick Hässig, grünliberaler Nationalrat aus dem Kanton Zürich und selbst Pflegefachmann, ist Artikel 39b KVG toter Buchstabe. Er stellte daher in der Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) einen Antrag zur bedarfsgerechten Personalausstattung.
Konkret fordert er, dass die kantonalen Leistungsaufträge verbindliche Vorgaben zur Personalausstattung enthalten, welche die Kantone selbst festlegen können. Zudem sollen diese Vorgaben und deren Einhaltung jährlich veröffentlicht werden. Medinside berichtete
hier darüber.
Für Hässig ist klar: Viele seiner Berufskolleginnen und -kollegen verlassen den Beruf gerade wegen der personellen Unterbesetzung.
Die vorberatenden Kommissionen veröffentlichen nach ihren Sitzungen jeweils ein Communiqué mit den Abstimmungsresultaten zu den behandelten Vorstössen.
In der
Mitteilung der SGK-N vom Freitag findet man nichts über den Antrag von Hässig. Gerne möchte man wissen, wie das Stimmenverhältnis ausgefallen ist. Patrick Hässig selbst bestätigt bloss seinen Vorstoss und dass er in der Kommission keine Mehrheit fand.
Das Abstimmungsverhältnis hingegen und wer wie gestimmt hat, unterliegt dem Kommissionsgeheimnis. Nationalrat Hässig hält jedoch an seiner Minderheit fest.