Herr Genoni, Sie wollten das neue ambulante Tarifsystem grundsätzlich korrigieren. Doch nun gibt das Bundesverwaltungsgericht dem Bundesrat quasi freie Hand bei der Gestaltung der Tarifstruktur. Was bleibt? Gibt es jetzt einfach viele einzelne Prozesse um einzelne Abrechnungen auf kantonaler Ebene?
Das Bundesverwaltungsgericht hat selbst darauf aufmerksam gemacht, dass wir die «akzessorische Normenkontrolle» anwenden können: Einzelne Ärzte können kantonal Abrechnungen vor Gericht überprüfen lassen. Dabei geht es aber nicht um das System. Und insgesamt ist dieses Verfahren nicht effizient. Wir sind zudem im Gespräch mit Parlamentariern, die ebenfalls der Meinung sind, dass es problematisch ist, wenn nicht gesetzeskonforme Tarife keiner juristischen Überprüfung unterzogen werden können.
Michele Genoni ist seit 2024 der Standesorganisation FMCH, und er ist Ärztlicher Direktor der Rehaklinik Seewis. In seiner Karriere war er unter anderem Chefarzt der Klinik für Herzchirurgie am Stadtspital Triemli und Leiter der Klinik für Herz- und Gefässchirurgie am USZ.
Es gibt also zwei Ebenen: Erstens einzelne Detail-Prozesse – zweitens politische Anpassungen, damit Tarifentscheide des Bundesrates dereinst auch von einem Gericht beurteilt werden können. Aber das wäre ein sehr langfristiger Prozess.
Es liegt an den Politikern. Sie müssen sich überlegen, wie sie mit dieser Gesetzeslücke umgehen wollen. Wir können sie nur auf das Problem aufmerksam machen – nämlich dass der Bundesrat entscheiden kann, ohne dass dies jemand in Frage stellen kann. Wir unterstützen unsere Mitglieder, wenn sie Fälle für eine akzessorische Normenkontrolle haben. Mir ist es wichtig, dass wir am Ende ein gutes System erlangen, das die Versorgungssicherheit garantiert. Wir haben das ambulante Tarifsystem nie grundsätzlich in Frage gestellt. Wir wollten nur anhand von zwölf Pauschalen aufzeigen, dass die Tarife oft nicht sachgerecht sind.
Es gibt noch eine weitere Ebene: Ihre Verbände und Fachgesellschaften haben bei der Tariforganisation OAAT über 250 Abänderungsanträge eingereicht.
Das ist quasi der normale Weg. Dabei müssen sich die Tarifpartner einigen, doch das dauert extrem lang. Wichtig ist, dass die am wenigsten sachgerechten Pauschalen zuerst behandelt werden. Das Problem ist hier, dass wir oft zu wenig Daten haben, um solche Pauschaltarife festzulegen. Andererseits werden dermassen verschiedenartige Eingriffe in den Pauschalen vermengt, dass es sich nicht vergleichen lässt.
Worum geht es? Die FMCH zog ausgewählte ambulante Pauschalen vors Bundesverwaltungsgericht: Die Tarife seien nicht sachgerecht – und letztlich nicht gesetzeskonform. Das Gericht wies das Ansinnen ab, mit der Begründung, dass Genehmigungen des Bundesrates über Tarifstrukturen auf nationaler Ebene gar nicht gerichtlich angefochten werden können. ➡️
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Haben Sie eine Vorstellung, wie das «Endgame» aussehen könnte? Werden wir in fünf Jahren immer noch zahlreiche Pauschalen haben, die Sie als untauglich erachten?
Ich hoffe und bin auch überzeugt, dass wir in fünf Jahren ein ambulantes Tarifsystem haben werden, dass die ärztlichen Aktivitäten gut abbildet; auch dank unseren Anstrengungen.
Aber wenn man Ihre Warnungen richtig deutet, wird beispielsweise die Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen jetzt nachhaltig gehemmt.
Ja. Wenn Sie in einer Garage für einen Pneuwechsel pauschal 50 Franken verlangen, ob für Velos, Autos oder Lastwagen, – dann zahlen Sie bei den LKW drauf. Also geben sie diese Kunden ab. In der Medizin heisst dies: Ambulante Anbieter haben unterfinanzierte Behandlungen an die öffentlichen Spitäler zu überweisen. Nehmen Sie eine einfache Kieferhöhleneröffnung und eine Nasennebenhöhlen-Tumorentfernung: Der eine Eingriff dauert etwa 20 Minuten, der andere etwa drei Stunden, und beide werden gleich honoriert. Folglich werden künftig mehr Patienten in die Spitäler überwiesen. Dort wiederum entsteht ein Andrang.
«Es geht darum, wo die Behandlung künftig geschieht. Sie wird dort stattfinden, wo irgendjemand das Defizit bezahlt.»
Damit droht auch eine zunehmende Zweiklassenmedizin: Wer die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen kann, kann in die Praxis; die anderen müssen warten, bis sie im Spital an der Reihe sind. Wir haben in der Schweiz immer noch alle einen zeitnahen Zugang zum Gesundheitssystem. Das ist ein hohes Gut. Wir müssen es unbedingt bewahren.
Diverse Spezialistenpraxen signalisierten letztes Jahr, dass sie mit den geplanten Pauschalen nicht überleben könnten. Haben Sie Schätzungen, wie viele Praxen nun konkret verschwinden dürften? Und wie viele in welchen Fachbereichen?
Das kann man nicht sagen. Es gibt zum Teil noch Auswege, aber das kann es ja nicht sein: Wenn man etwas Neues einführt, sollte es eigentlich funktionieren. Es darf doch nicht sein, dass Kinder, die für eine Magnetresonanztomografie eine Narkose benötigen, künftig mehrfach narkotisiert werden müssen, weil MRT-Abklärung und Operation nicht mehr am gleichen Tag separat abgerechnet werden dürfen – eine separate Abrechnung an mehreren Tagen hingegen schon.
Glauben Sie wirklich, dass es oft vorkommen wird, dass man aus finanziellen Gründen zwei Narkosen macht?
Ich hoffe nicht, aber es geht darum, wo die Behandlung künftig geschieht. Sie wird dort stattfinden, wo irgendjemand das Defizit bezahlt. Irgendjemand wird vor der Wahl stehen, mehr zu bezahlen, um diese Doppelung zu vermeiden. Womit wir wieder bei der Zweiklassenmedizin wären. Das System ist falsch. Darum geht es.
Sie sagen, es gebe in für die Praxen «zum Teil noch Auswege». Heisst das: Da dürfte öfters mal überarztet werden?
Ich sorge mich gar nicht darum, dass mehr behandelt würde, sondern dass gewisse Leistungen verschwinden. Das geht auf Kosten der Patientensicherheit. Es gibt einfach Fehlanreize.
Wie sehen Sie die Rolle der FMH bei dieser Entwicklung? Fühlen Sie sich als FMCH-Präsident zuwenig unterstützt?
Man muss es gesamthaft sehen. Die FMH vertritt die gesamte Ärzteschaft mit sehr unterschiedlichen Akteuren. Da gibt es nicht nur die Pauschalen, es gibt auch den Einzelleistungstarif Tardoc. Die FMH muss hierbei die gesamte Ärzteschaft abbilden. Ich denke auch nicht, dass die FMH uns schlecht vertritt: Sondern sie ist in der OAAT in der Minderheit, entsprechend kann sie sich nur begrenzt durchsetzen. Und sie stellt auch nicht die Fachspezialisten. Wir wiederum wurden und werden zuwenig angehört innerhalb der OAAT. Das haben wir mehrmals vorgebracht und kritisiert.
Können Sie nun weiter Druck ausüben in Richtung OAAT? Oder müssen Sie sich eingestehen, dass bis zur nächsten Tarifanpassung 2027 sowieso kaum etwas zu machen ist?
Wir bleiben dran. Ich bin überzeugt, dass unser Anliegen der Sache dient. Darum machen wir weiter: Wir haben Kontakt aufgenommen mit Parlamentariern. Wir gehen die akzessorische Normenkontrolle an und haben bereits Kollegen für mögliche Musterprozesse gefunden. Und wir versuchen, Einfluss zu nehmen bei Bundesrätin Baume-Schneider, beim EDI, in der OAAT …
Manche sagen, dass beim Widerstand gegen die Pauschalen letztlich etwas anderes im Zentrum steht: Die hohen Einkommen einzelner Spezialisten sollen geschützt werden. Was entgegnen Sie?
Man schaue sich die Pauschalen an, gegen die wir vorgehen und die wir vors Gericht gezogen haben. Dabei geht es auch darum, dass gewisse Eingriffe total überbezahlt sind und die Patienten mit hoher Franchise es berappen müssen. Dagegen wehren wir uns ebenfalls. Zudem sage ich, dass jene Behandlungen, die nicht mehr angeboten werden, weil sie unterfinanziert sind, künftig irgendwo in Spitälern durchgeführt werden. Der spitalambulante Bereich ist schon jetzt schon defizitär. So etwas macht unser Gesundheitssystem kaputt. Ich weiss schon, dass es bei den Spezialärzten auch schwarze Schafe gibt. Aber ich setze mich für das Ganze ein. Und als Herzchirurg betreffen ambulante Fälle mich persönlich überhaupt nicht; trotzdem stehe ich voll dahinter, dass die Pauschalen den Patientinnen und Patienten dienen und gesetzeskonform sein müssen.