Gesundheitsdirektion zeigt Spital Wetzikon erneut die rote Karte

Das Spital Wetzikon ist mit seinem Antrag auf eine Kantonsgarantie erneut gescheitert. Bereits 2024 hatte die Gesundheitsdirektion eine Unterstützung abgelehnt. Nun liegt der Ball beim Gesamtregierungsrat.

, 3. Februar 2026 um 19:29
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Spital Wetzikon, Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli und Verwaltungsratspräsident Andreas Mika. Bild: zvg
Die Antwort von Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli auf das Gesuch des Spitals Wetzikon kam postwendend: Kaum hatten elf Aktionärsgemeinden und die GZO AG Spital Wetzikon beim Kanton Zürich eine Kantonsgarantie über 50 Millionen Franken beantragt, bekräftigte die Gesundheitsdirektion ihre ablehnende Haltung.
Es sei nicht Aufgabe des Kantons, das Spital bei der Fertigstellung des Neubaus zu unterstützen, liess die Direktion gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA verlauten. Das letzte Wort hat nun der Gesamtregierungsrat.

Eigenverantwortung

Mit der beantragten Garantie will das Spital zu marktüblichen Konditionen Kapital aufnehmen, um den weit fortgeschrittenen Neubau fertigzustellen. Im Unterschied zum im März 2024 abgelehnten Gesuch ist der neue Antrag deutlich tiefer dotiert und grundpfandrechtlich mit dem Spitalareal abgesichert.
Dennoch hält die Gesundheitsdirektion daran fest, dass Regionalspitäler ihre finanziellen Herausforderungen eigenverantwortlich bewältigen müssten – so wie andere Häuser auch.
Beim Spital Wetzikon stösst diese Haltung auf Kritik. Verwaltungsratspräsident Andreas Mika spricht von einem Entscheid mit weitreichenden Folgen: «Es geht um einen Grundsatzentscheid, der die Gesundheitsversorgung im gesamten Kanton beeinflusst.» Viele Spitalinfrastrukturen im Kanton stammten aus den 1970er-Jahren und seien erneuerungsbedürftig.
«Ohne Staatsgarantien oder finanzstarke Eigentümer sind Regionalspitäler am Kapitalmarkt nicht finanzierungsfähig. Das kann zu einem schleichenden Zerfall der Infrastruktur führen – und dazu, dass sich finanzstarke Gemeinden künftig mehr Gesundheitsversorgung leisten können als finanzschwache.»
Sollte der Regierungsrat das Gesuch ablehnen, müsste das GZO seinen Betrieb weiterhin im bestehenden Altbau führen. «Das ist grundsätzlich möglich», so Mika, «aber ökonomisch und ökologisch wenig sinnvoll.»
Das Spital verweist zudem auf Fortschritte bei der Sanierung: Der Betrieb habe sich nach dem ersten Jahr der Nachlassstundung stabilisiert, die Patientenzahlen seien wieder gestiegen, und sowohl Gemeinden als auch Gläubiger hätten substanzielle Beiträge zur Sanierung geleistet. Zudem habe eine Bank signalisiert, den Neubau mit Kantonsgarantie zu finanzieren.


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