Keine automatische Preissenkung nach Ablauf des Patentschutzes

Während Generika gesetzlich deutlich günstiger sein müssen, gibt es für Originalpräparate nach Patentablauf keine automatische Preissenkung. Eine Motion wollte dies ändern – ohne Erfolg.

, 3. März 2026 um 09:57
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Marco Chiesa hatte am Montagabend im Ständerat keinen Erfolg: Eine automatische Preissenkung für Originalpräparate nach Ablauf des Patentschutzes fand keine Mehrheit. Screenshot: www.parlament.ch
Der Krankenkassenverband Prio.Swiss setzt sich für tiefere Gesundheitskosten und damit auch für günstigere Medikamentenpreise ein. Lehnt der Interessenverband jedoch eine Motion ab, die genau eine solche Preissenkung fordert, stellt sich die Frage, wo der Haken liegt.

Automatische Preissenkung

Die Rede ist von der Motion des Tessiner SVP-Ständerats Marco Chiesa. Sie verlangt eine gesetzlich verbindliche, automatische Preissenkung für das Originalpräparat nach Ablauf des Patentschutzes.
Zur Einordnung: Die Preise von Generika und Biosimilars sind klar geregelt. Generika müssen mindestens 20 bis 70 Prozent günstiger sein als das patentgeschützte Original, Biosimilars mindestens 20 bis 35 Prozent.
Nicht ausdrücklich geregelt ist hingegen, wie stark der Preis des Originalprodukts nach Ablauf des Patents gesenkt werden muss.

So gehts

Im Ständerat erläuterte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die heutige Praxis. Wird ein Medikament in die Spezialitätenliste aufgenommen, legt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zunächst den Fabrikabgabepreis fest. Dieser basiert auf einem Vergleich mit ähnlichen Präparaten in der Schweiz sowie mit Preisen im Ausland.
Anschliessend erfolgt alle drei Jahre eine Überprüfung, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit. Dieser Prozess führt häufig zu Preissenkungen.

«Zu spät und ohne Wirkung»

Marco Chiesa kritisiert jedoch, die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolge nach Ermessen, komme oft zu spät und entfalte nicht die nötige finanzielle Wirkung.
Der Medikamentenbereich sei einer der wenigen Bereiche, «in denen wir eingreifen können, ohne Leistungen zu kürzen, ohne die Qualität der Versorgung zu beeinträchtigen und ohne Patientinnen und Patienten zu benachteiligen», sagte Chiesa am Montagabend im Ständerat.

Das sagt Prio.Swiss

Prio.Swiss widerspricht. Der Verband warnte im Vorfeld der Frühjahrssession, mit der Motion bestehe die Gefahr, dass sich Hersteller von Originalpräparaten nach Patentablauf aus dem Markt zurückziehen könnten.
Zudem könnte der ohnehin kleine Generikamarkt in der Schweiz weiter an Attraktivität verlieren, was die Versorgungssicherheit unnötig gefährden würde.
Schliesslich würden die vorgeschlagenen Massnahmen laut Prio.Swiss den Bemühungen zuwiderlaufen, den im internationalen Vergleich tiefen Generikaanteil von rund 25 Prozent in der Schweiz substanziell zu erhöhen.

«Nicht umsetzbar»

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sagte im Ständerat auch noch, weshalb eine automatische Preissenkung nicht umsetzbar sei. «Ein Medikament kann durch mehrere Patente geschützt sein: auf den Wirkstoff, auf das Herstellungsverfahren, auf die Formulierung, auf die therapeutische Indikation.»
Einige Patente können ablaufen, während andere fortbestehen und die Einführung von Generika verhinderten. Ergänzende Schutzzertifikate können den Schutz zudem um bis zu fünf Jahre verlängern.

Beerdigt

Der Ständerat folgte schliesslich der Argumentation des Bundesrats und lehnte die Motion Chiesa mit 29 zu 11 Stimmen ab. Der Vorstoss ist damit erledigt.
Anders entschied die kleine Kammer wenige Minuten zuvor bei einer Motion von Mauro Poggia, die den Parallelimport von Generika ermöglichen will. Hier stellte sich die Mehrheit gegen die ablehnende Haltung des Bundesrats und sprach sich für den Vorstoss aus.
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