Eine Spitalplanung, die an den Kantonsgrenzen Halt macht, wird den Bedürfnissen der Bevölkerung nicht gerecht. Das ist bekannt. Und es fehlt auch nicht an politischen Bestrebungen, die Spitalplanung und die Verteilung der Leistungsaufträge überregional zu organisieren. Allerdings bisher ohne nennenswerte Erfolge.
Die Fondation Groupe Mutuel hat deshalb bei der Universität St. Gallen eine Studie in Auftrag gegeben, um die Notwendigkeit einer überregionalen Spitalpolitik wissenschaftlich zu untermauern.
Die Studie zeigt auf, dass sich in den untersuchten Regionen 25 bis 50 Prozent der Bevölkerung ausserkantonal behandeln lassen, im bündnerischen Misox sogar 95 Prozent.
Mit der ausserkantonalen Behandlung nehmen Patientinnen und Patienten längere Wege in Kauf: «Sie orientieren sich also nicht an der Nähe eines Spitals, sondern an dessen Qualität, Expertise und Sprache», hiess es an einem Mediengespräch in Zürich.
So gingen die Studienautoren unter anderem der Frage nach, inwieweit die aktuelle kantonale Spitalplanung mit den tatsächlichen Patientenströmen und der Nutzung der Leistungsaufträge übereinstimmen.
Zu diesem Zweck visualisierten sie kantonsübergreifende Patientenströme, analysierten Fahrtzeiten von Patienten und verglichen das Leistungsangebot mit den Leistungsaufträgen ausgewählter Spitalplanungen und Leistungsaufträge.
Ob sich aus dem üppigen Zahlenmaterial auch wirklich zielführende Schlussfolgerungen ziehen lassen, bleibt aber vorderhand offen.
Welche Folgen eine fehlende überregionale Perspektive haben kann, zeigte hingegen der Oberwalliser Martin Grichting, Generalsekretär der Groupe Mutuel, anhand seiner eigenen Erfahrung. Für eine Prostataoperation liess er sich am Berner Inselspital behandeln. Der Kanton Wallis will das nicht – und so hat nun das Spitalzentrum Oberwallis das Operationssystem «Da Vinci» angeschafft.
Auf Basis der Studienergebnisse fordert die Groupe Mutuel eine gesamtheitliche Versorgungsplanung in fünf bis sieben Gesundheitsregionen. Martin Grichting spricht dabei bewusst von «Versorgungsplanung» statt von «Spitalplanung.»
Vorstösse zur Spitalplanung
- Motion der SGK-S: «Spitalplanung durch interkantonale Spitallisten stärken»
Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) dahingehend anzupassen, dass die Kantone neben der bestehenden Verpflichtung für die interkantonale Koordination der Spitalplanungen neu auch die Leistungsaufträge innerhalb von Versorgungsregionen aufeinander abstimmen und gemeinsam erteilen. Falls die Kantone ihren Aufgaben nicht nachkommen, soll der Bund analog zu den Bestimmungen der hochspezialisierten Medizin subsidiär intervenieren können (überwiesen an den Bundesrat).
- Postulat der SGK-N: «Klärung der Kompetenzen in der Gesundheitspolitik»
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht mit Vorschlägen zur Aufteilung und Klärung der Kompetenzen des Bundes und der Kantone unter Einbezug der Gemeinden im Bereich der Gesundheitspolitik (zum Beispiel Spitalplanung) zu erstellen, um den heutigen Herausforderungen im Gesundheitswesen besser Rechnung tragen zu können (Überwiesen an den Bundesrat).
- Motion, Patrick Hässig (GLP): «Kosten einsparen und Qualität verbessern. Die Spitalplanung muss gemeinsam vom Bund und von den Kantonen durchgeführt werden». Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen zu ändern, damit die Spitalplanung neu vom Bund in enger Zusammenarbeit und grösstmöglicher Einflussnahme der Kantone durchgeführt wird. Dabei soll die letzte Entscheidungskompetenz beim Bund liegen. Der Zugang zu qualitativ hochstehender Grundversorgung soll in allen Regionen der Schweiz gewährleistet bleiben. (Ablehnung seitens Bundesrat; Erstrat ist der Nationalrat)
Man muss aber wissen, dass auch die Konferenz der Gesundheitsdirektoren (GDK) aktiv geworden ist. Auch sie will eine stärkere interkantonale Koordination und Konzentration spezialisierter Spitalleistungen. Die Zuständigkeit soll aber weiterhin bei den Kantonen bleiben.
In einer ersten Phase soll eine nationale Bedarfsanalyse erstellt werden. In einer zweiten Phase soll definiert werden, welche Leistungen wohnortnah und welche überregional erbracht werden sollen. In einer dritten Phase ab 2029 werden einheitliche Kriterien definiert, zum Beispiel Mindestfallzahlen. Dies als Orientierung für kantonale Leistungsaufträge.
Groupe Mutuel begrüsst das Vorgehen der GDK, kritisiert aber den zu laschen Zeitplan. Zudem fehle es an verbindlichen Vorgaben.