Spitäler und Arztpraxen sollen Gesundheitsdaten nur noch einmal liefern müssen

Weniger administrativer Aufwand: Bundesrat will Daten zu Patienten und Kosten künftig nach dem Prinzip «Once Only» erheben.

, 18. Februar 2026 um 10:46
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Symbolbild: Unsplash
Der Bundesrat plant eine Erleichterung für Spitäler und Arztpraxen. Sie sollen der Verwaltung künftig nur noch einmal die Gesundheitsdaten liefern.
Heute müssen die Leistungserbringer die Angaben zur Anzahl und Struktur der Patientinnen und Patienten sowie zu den Kosten der erbrachten Leistungen an verschiedene Stellen und für unterschiedliche Aufgaben liefern.
Die Daten werden zum Beispiel für die Tarif-Festlegung, die Spitalplanung, kostendämpfende Massnahmen oder Mindestfallzahlen gebraucht. Oft erheben verschiedene Behördenstellen und Organisationen diese mehrfach. Das sei aufwendig, teuer und fehleranfällig, kommt der Bundesrat zum Schluss. «Zudem entstehen parallele Datenbestände, was die Transparenz, Vergleichbarkeit und Datenqualität beeinträchtigten.»

Bundesamt für Statistik wird einzige Meldestelle

Damit diese Daten nach dem «Once-Only»-Prinzip künftig nur noch einmal erhoben und aus einer Quelle für mehrere Zwecke genutzt werden können, will der Bundesrat das Krankenversicherungs-Gesetz anpassen. Künftig sollen die Daten nur noch einmal und nur noch an das Bundesamt für Statistik (BFS) geliefert werden.
Gleichzeitig will der Bundesrat den der Kreis der Datenempfänger erweitern. Neben Bundesstellen, Kantonen und Versicherern sollen neu auch die Eidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die Eidgenössische Qualitätskommission, die Verbände der Versicherer, die Leistungserbringer und deren Verbände sowie die SwissDRG die Daten erhalten. Die Daten bleiben weiterhin anonymisiert.

Neue Plattform für ambulante Daten geplant

Geplant, dass die Daten von Spitälern an die Plattform SpiGes («Spitalstationäre Gesundheitsversorgung») geliefert werden, die das BFS gemeinsam mit den betroffenen Akteuren entwickelt hat. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen auch ambulante Daten in die vom BFS bereitgestellte Plattform integriert werden können.
Der Bundesrat muss die geplante Neuerung nun dem Parlament vorlegen.
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