Fallpauschalen: Höchstes Gericht gibt Kanton recht

Die vom Glarner Regierungsrat festgelegte Fallpauschale für stationäre akutsomatische Behandlungen im Kantonsspital Glarus ist rechtens.

, 2. September 2022 um 07:08
image
Mehrere Krankenversicherer haben gegen den Entscheid des Regierungsrates Beschwerde eingereicht. | Symbolbild Pexels (Anna Shvets)
Der Glarner Regierungsrat musste vor drei Jahren die Fallpauschale von 9'925 Franken für stationäre akutsomatische Behandlungen im Kantonsspital Glarus festlegen. Denn die Krankenversicherer und das Kantonsspital Glarus (KSGL) hatten sich in ihren Verhandlungen wieder einmal nicht einigen können. Die Regierung legte den Tarif nach Anhörung der Parteien und des Preisüberwachers fest, gestützt auf Betriebsvergleiche nach den Vorgaben der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK).
Dagegen reichten insgesamt 46 Krankenkassen Beschwerde eingereicht. Vier von der CSS-Krankenversicherung vertretenen Kassen verlangten eine Baserate von maximal 9'595 Franken. Die von Tarifsuisse repräsentierten Versicherer forderten einen Betrag von 9'485 Franken.

Kantonsspital kann Geld rückwirkend einforden

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerden nun ab, wie der Kanton mitteilt. Die vom Regierungsrat festgelegte unbefristete Fallpauschale ist damit rechtens. Der ab dem 1. Januar 2019 geltende Betrag liegt gemäss Bundesverwaltungsgericht innerhalb des Ermessensspielraums der Regierung.
Das KSGL, das von der Rechtsanwältin Eva Druey Just vertreten wird, ist damit berechtigt, für Austritte ab dem 1. Januar 2019 rückwirkend die Differenz zwischen den festgesetzten Basisfallpreisen von 9'750 beziehungsweise 9'717 Franken und dem Tarif von 9'925 Franken einzufordern.
Urteile:
  • C-5086/2019
  • C-5102/2019

  • spital
  • glarus
  • kantonsspital glarus
  • fallpauschalen
Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

Knall beim Kantonsspital Winterthur

Gleich zwei Schlüsselfiguren verlassen das KSW per Frühling 2024: CEO Hansjörg Lehmann und Chief Nursing Officer (CNO) Susanna Oechslin gehen.

image

Ab morgen gilt das neue Datenschutzgesetz!

Am 1. September 2023 tritt das revidierte Datenschutzgesetz in Kraft. Was dieses für Arztpraxen und Spitäler bedeutet, erklärt der Anwalt und Datenschutzexperte David Vasella im Interview.

image

Diese fünf Behandlungen sollten sich Spitäler sparen

Keine vorbeugenden Antibiotika und keine Schlafmittel-Rezepte für zuhause: Das sind zwei von fünf neuen Empfehlungen für Spital-Ärzte.

image

Unispital Zürich: Das ist die neue Klinikdirektorin der Nephrologie

Britta George wechselt vom Universitätsklinikum Münster zum Universitätsspital Zürich (USZ).

image

Neue Chefärztin für die Klinik Susenberg

Chefärztinnenwechsel in der Privatklinik Susenberg: Anna Georgi wird Chefärztin der Klinik und übernimmt noch eine weitere Funktion.

image

Sofortige Erweiterung von Herzkranzgefässen nach Infarkt bietet klare Vorteile

Die Ergebnisse einer neuen Studie des Universitätsspitals Zürich könnten nicht nur die klinische Praxis beeinflussen, sondern auch volkswirtschaftliche Auswirkungen haben.

Vom gleichen Autor

image

Frauenärztinnen in der Schweiz im Schatten der Geschichte

Ein Projekt soll dazu beitragen, das Vermächtnis von Frauenärztinnen in der Medizingeschichte zu würdigen. Das Unispital Lausanne und die Uni erhalten dafür mehrere hunderttausend Franken.

image

Long Covid: Nun hat auch die Schweiz Leitlinien

Wer an Post-Covid-19 erkrankt, soll rasch eine Diagnose erhalten. Einheitliche Behandlungsempfehlungen für Grundversorger sollen dabei helfen.

image

Die verzerrte Darstellung der Palliativmedizin

Auf Agenturfotos wird zu schön gestorben: Das vermittelt ein falsches Bild vom Tod, sind Experten überzeugt.