EFAS: Das Pflegepersonal macht beim Referendum nicht mit

Der Vorstand des SBK beschloss einstimmig, sich nicht am Widerstand gegen das neue Finanzierungsmodell zu beteiligen.

, 22. Januar 2024 um 06:36
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Nationalratssaal in Bern: Was hier entschieden wurde, soll gelten  |  Bild: Parlament.ch (bearbeitet Medinside).
Als der VPOD vor einigen Tagen das Referendum gegen die neue Spitalfinanzierung Efas lancierte, fiel etwas auf: Im Komittee der Gewerkschaft waren die Pflege- und pflegenahen Berufe sehr präsent. Die Reform sei ein «Affront für das Pflegepersonal», hatten die Gewerkschaften auch im Vorfeld der Parlamentsdebatte kritisiert.
Das sehen offenbar nicht alle so. Denn offiziell verweigert sich das Pflegepersonal nun dem Widerstand. Der Zentralvorstand des SBK — ASI entschied einstimmig, «sich nicht zum Referendum der Gewerkschaften gegen die einheitliche Finanzierung ambulant und stationär (EFAS) zu positionieren», so die Mitteilung.
Zugleich beschloss das Gremium die Stimmfreigabe für den Fall, dass das Referendum zustande kommt: «Die Vorlage bietet Vor- und Nachteile», so die salomonische Einschätzung der Debatte.
Man habe im parlamentarischen Prozess aktiv auf die kritischen Punkte der Vorlagen hingewiesen, so die Vertreter der Pflegefachfrauen und -männer. Viele Punkte des SBK seien dann auch ins Gesetz aufgenommen worden. Als Beispiel nennt der Vorstand seine (umgesetzte) Forderung, dass die neuen Tarife in der Langzeitpflege kostendeckend sein müssen.
  • Heinz Locher: Efas ist ein Etikettenschwindel.
Für den SBK habe jetzt die Umsetzung der Pflegeinitiative höchste Priorität: «Hier muss der SBK in der Meinungsbildung der Pflege in der Schweiz und im Gesundheitswesen eine Führungsrolle einnehmen.»

Efas: Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen

Am 22. Dezember 2023 stimmte das Parlament für eine neue Gesundheits-Finanzierung. Künftig werden ambulante und stationäre Leistungen aus einer Hand finanziert. Der Kostenteiler zwischen Steuer- und Prämienzahlern bleibt derselbe, egal ob ambulant oder stationär behandelt wird. Konkret: Bis zum Einbezug der Pflege werden 24,5 Prozent von den Kantonen und 75,5 Prozent von den Versicherern über die OKP finanziert. Vier Jahre später, nach erfolgter Integration der Pflegeleistungen, liegt der Verteilschlüssel bei 26,9 Prozent für die Kantone und bei 73.1 Prozent für die Versicherer.


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