Zulassungs-Stau bei SIWF und MEBEKO: Zürich reagiert

Lange Wartezeiten bei der Titelanerkennung gefährden die medizinische Versorgung. Nun passt das Zürcher Amt für Gesundheit seine Praxis an und erlaubt es teilweise, Ärztinnen und Ärzte provisorisch einzusetzen.

, 8. Oktober 2025 um 09:37
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Warten heisst oft: Zum Nichtstun verdammt  |  Symbolbild: Guilherme Stecanella / Unsplash
Der Kanton Zürich reagiert nun auf den Zulassungs- und Bearbeitungsstau sowohl bei der Medizinalberufekommission (MEBEKO) wie auch beim FMH-Weiterbildungsinstitut SIWF. Um Engpässe in der ärztlichen Versorgung zu vermeiden, passt das Amt für Gesundheit vorübergehend seine Vollzugspraxis an.
Dies teilt der VSAO mit. Konkret dürfen Ärzte und Ärztinnen mit eidgenössischem Arztdiplom weiterbeschäftigt oder neu angestellt werden, auch wenn der SIWF-Titel noch aussteht. Dies unter entsprechender Aufsicht, welche wiederum der Sorgfaltspflicht der Arbeitgeber unterliegt.
Gesuche um Berufsausübungsbewilligungen können dem Amt für Gesundheit gleichzeitig mit dem Assistenzgesuch eingereicht werden.
Weiter dürfen Spitäler Ärztinnen und Ärzte aus EU- und Efta-Staaten mit hängigem Anerkennungsgesuch bei der MEBEKO vorläufig anstellen. Voraussetzung sind – neben der Eingangsbestätigung der MEBEKO – ausreichende Deutschkenntnisse. Der Vertrag sollte dann unter Vorbehalt der Anerkennung abgeschlossen werden.
Wie der VSAO dazu betont, können Spitäler ihre Assistenzärzte «jederzeit auch ohne Facharzttitel zu Oberärzt:innen befördern, was viele bereits machen, wie uns die Zürcher Spitäler versicherten, zum Teil halt nur befristet bis zur Vorlage des Titels.»
Somit bestehe hier Verhandlungsspielraum auch beim Lohn.

«Keine Auskunft»

Die Verzögerungen bei der Anerkennung von Facharzt-Titeln wie auch von ausländischen Abschlüssen schaffen seit nunmehr gut einem Jahr Probleme für die betroffenen Ärzte, für die Praxen und Spitäler wie auch für die gesamte Versorgung. Speziell verschärft hat sich die Lage beim SIWF, wo mittlerweile mit Wartefristen bis zu einem Jahr gerechnet werden muss. Der VSAO fordert nun, dass das Institut allen, die länger als 90 Tage auf ihren Titel warten müssen, die Gebühr von 4000 Franken erlässt. Zudem soll die FMH jenen, die von der Verzögerung betroffen sind, die nötigen Mittel bereitstellen und sie finanziell sowie bei ihrer beruflichen Entwicklung unterstützen – «um den erlittenen Schaden bestmöglich zu minimieren.»
Bei der MEBEKO beträgt die Bearbeitungsdauer bis zu fünf Monate. Derzeit seien die Anerkennungs-Gesuche mit Posteingang vom Mai 2025 in Bearbeitung.
Beide Organisationen – SIWF wie MEBEKO – werden auch wegen ihres mangelhaften Informations-Service kritisiert. Bei der MEBEKO muss man im E-Mail-Support bis zu vier Wochen auf eine Antwort warten. Das SIWF teilt auf seiner Homepage prominent mit: «Wichtig: Bitte beachten Sie, dass wir – auch telefonisch – keine Auskunft darüber geben können, wann Ihr Dossier bearbeitet wird.»
  • Zur Frage der Schadensersatzpflicht durch die Verzögerungen: «MEBEKO und SIWF im bürokratischen Koma: Eine Reanimation könnte Leben retten» – Beitrag von Mirjam Olah und Daniel Staffelbach von der Kanzlei Walder Wyss.


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