Die FMCH hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen Teile der neuen Tarifstruktur eingereicht – und das Gericht ist darauf eingetreten. Die Eingabe hat damit aufschiebende Wirkung, weshalb die angegriffenen Pauschalen vorerst nicht in Kraft treten können.
Konkret zieht der Dachverband der Spezialärzte zwölf ambulante Pauschalen vors Gericht, ferner die befristete Abrechnung von Pathologiekosten.
Um zu vermeiden, dass es hier ab Anfang 2026 eine Abrechnungslücke gibt,
schlägt die FMCH vor, vorerst die Einzelleistungstarif-Positionen anzuwenden, die im Rahmen des Tardoc bereits vorgesehen sind.
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Wie bekannt, kämpft die FMCH intensiv gegen die neuen ambulanten Pauschalen: Als der Bundesrat das Paket
im November definitiv bewilligte, reagierte der Verband «bestürzt» und nannte die Tarifstruktur gesetzeswidrig. Bei der Genehmigungsbehörde OAAT hat die FMCH inzwischen über 250 Einsprachen und Abänderungsanträge eingereicht; mehrfach drohte sie auch, den Rechtsweg zu beschreiten.
Nun ist es geschehen. Die eingeklagten Pauschaltarife bilden quasi das Exempel: Die Beschränkung auf ein Dutzend «Musterbeispiele» soll helfen, den Systemwechsel im Januar trotz allem möglichst reibungslos durchzuziehen. Zugleich verstossen diese Pauschalen «am offensichtlichsten» gegen das Krankenversicherungsgesetz KVG. Denn sie basieren auf Durchschnittswerten, welche die medizinische Realität und Komplexität der Leistungen speziell unzureichend abbilden – so der Verband. Damit aber verstiessen sie gegen die Anforderung, wirtschaftlich, sachgerecht und gesetzeskonform zu sein, argumentiert die FMCH.
Einige Beispiele:
- Eingriffe am Hals (Pauschale C03.15A). Argument: Keine fachliche Differenzierung nach Komplexität, Risiko oder Art der Veränderung. Die Pauschale fasse sehr unterschiedliche Eingriffe zusammen – von einfachen Zysten bis zu riskanten Tumoroperationen; beziehungsweise Eingriffe mit Operationszeiten zwischen fünf Minuten und acht Stunden.
- Angioplastie bei verengten Blutgefässen (C05.30B). Die Anzahl der eingesetzten Stents wird bei der Pauschale nicht berücksichtigt – obwohl diese pro Stück 600 bis 1'200 Franken kosten. Zudem fehlten Differenzierungen nach Länge der Gefässläsion oder Bifurkationsstenosen.
- Arthroskopien (C08.25A). Die Pauschale erfasst Arthroskopien an völlig unterschiedlichen Gelenken (Kiefer, Hüfte, Hand, Ellenbogen, Schulter) – und dabei zugleich verschiedene Eingriffsarten. Die Spanne reicht von einfachen diagnostischen Spiegelungen bis zu komplexen Rekonstruktionen.
- Blinddarmentfernung und Bauchspiegelung (C06.00A). Hier seien einfache Eingriffe wie die Blinddarmentfernung überfinanziert; auf der anderen Seite stehen teils komplexe laparoskopische Eingriffe.
- Eingriffe an der Nasenhöhle und den Nasennebenhöhlen (C03.10A). Die FMCH spricht von einer «uferlosen Definition». Die Pauschale erfasse standardisierte Operationen zur Öffnung oder Erweiterung der Abflusswege bis hin zu komplexen, seltenen Operationen, z.B. der transfazialen Tumor-Exstirpation.
- Trommelfell-Punktion (C03.26D). Hier handle es sich um einen kleinen Standardeingriff, der ungefähr fünf Minuten dauert. Er sei «vollkommen übertarifiert».
Der Vorwurf der FMCH: Überfinanzierte Pauschalen verteuern die Behandlung unnötig – während bei unterfinanzierten Fällen droht, dass veraltete Verfahren und (zu) günstiges Material eingesetzt werden.
Insbesondere bei Orthopädie, Hand-, Fuss-, Mund-Kiefer-Gesichts-, Gefäss- und HNO-Chirurgie seien moderne Lösungen zuwenig in die Pauschalen eingeflossen. Das neue System finanziere in der geplanten Form eher eine technisch veraltete Versorgung. Und so würden am Ende nur Patienten mit entsprechenden finanziellen Mitteln Zugang zu den besten ambulanten Behandlungen erhalten.
Im Grundsatz einig, im Detail der Teufel
Im Verfahren zeigt sich auch ein grosser Graben zwischen der FMH und den in der FMCH zusammengeschlossenen invasiv tätigen Ärzten. Die FMH hatte sich nach dem Bundesrats-Entscheid positiv geäussert: Die gezielten Anpassungen seien im Rahmen einer konstruktiven Zusammenarbeit erarbeitet worden. Die FMCH betont nun, dass sie die Ablösung des veralteten Tarmed ebenfalls begrüsst. «Wir klagen überhaupt nicht gegen die Reform, wir klagen nicht gegen Tardoc», sagte FMCH-Präsident Michele Genoni in einem Mediengespräch zum Thema.
Und so werden nun einfach einzelne ambulante Pauschalen angefochten – «sowie eine konkrete Regelung zu den Pathologiekosten, bei denen besonders gravierende gesetzliche Mängel bestehen und ein Abwarten bis zu einer späteren Tarifrevision nicht verantwortbar ist.»
Die Anfechtung der zeitlichen Befristung der separaten Abrechnung von Pathologiekosten bis Ende Dezember 2026 erfolgt, weil diese Befristung die gesetzlichen Tarifierungsgrundsätze ebenfalls nicht erfüllt.
«Blick nach Deutschland genügt»
Vor den Medien forderte Charlotte Meier Bünzli, Anästhesistin und FMCH-Vizepräsidentin, auch mehr Kapazitäten bei der Tariforganisation OAAT: Nur so könnten die 250 Änderungsanträge innert nützlicher Frist behandelt werden. «Wer Qualität will, muss auch in Kompetenz investieren», so Charlotte Meier Bünzli. Dabei müssten die Fachgesellschaften stärker einbezogen werden – als Garanten für Qualität.
Der Orthopäde und Belegarzt Stephan Heinz (Klinik Seeschau) wandte sich zudem gegen das Narrativ, dass die Spezialärzte monetär motiviert seien: Sie hätten noch gar keinen Durchblick über die Konsequenzen für sie selber. Aber erkennbar seien die Folgen für die Patientinnen und Patienten; und da sei klar, dass gewisse Eingriffe über-, andere unterbewertet sind. «Seit 2021 warnen wir vor den negativen absehbaren Konsequenzen einer inadäquaten Tarifstruktur – ein Blick nach Deutschland genügt», so Heinz. «Aber ohne Gehör.»