Zollikerberg: Verfahren nach Pathologie-Vorfall abgeschlossen

Ein Mitarbeiter des Spitals Zollikerberg hat sich an einem Leichnam vergangen. Das Verfahren wegen Störung des Totenfriedens ist nun abgeschlossen.

, 27. Januar 2026 um 13:16
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Bild: zvg
Eine aussergewöhnliche Tat hat sich im Frühjahr 2025 in der Pathologie des Spitals Zollikerberg ereignet. Ein Mitarbeiter, der für die Instandhaltung der Infrastruktur verantwortlich war, verschaffte sich Zutritt zum Kühl- und Aufbewahrungsraum der Pathologie. Dort befand sich der Leichnam einer Frau, zugedeckt auf einem Rollwagen.
Wie der «Zürcher Oberländer» unter Berufung auf einen kürzlich erlassenen Strafbefehl berichtet, entfernte der Mann das Leintuch und zog der Toten die Hose aus. Als der Körper dabei verrutschte, versuchte er, die Leiche wieder korrekt zu platzieren. In diesem Moment betrat ein Mitarbeiter der Pathologie den Raum, worauf der Mann die Tote wieder zudeckte und den Raum verliess.

Strafverfahren

Der Mann wurde noch am selben Tag festgenommen. Das Verfahren endete mit einer Verurteilung wegen Störung des Totenfriedens. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 60 Franken sowie eine Busse von 1100 Franken. Zusätzlich muss er Verfahrenskosten von über 8000 Franken tragen, sodass sich die Gesamtkosten auf rund 9250 Franken belaufen.
Das Spital Zollikerberg erklärte laut «Zürcher Oberländer», die Pathologie sei zu keinem Zeitpunkt frei zugänglich gewesen und durch einen Code geschützt. Der Mann habe den Raum nur betreten können, weil er als Mitarbeiter über entsprechende Zugangsberechtigungen verfügte.
Nach Bekanntwerden des Vorfalls schaltete das Spital umgehend Polizei und Staatsanwaltschaft ein, trennte sich vom Mitarbeiter und verschärfte die Zugangsregelungen.
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