Labor muss Krankenkassen Hunderttausende Franken zurückzahlen

Der Laborleiter war nicht genügend qualifiziert. Deshalb erhalten zwanzig Krankenversicherer insgesamt 375'000 Franken zurück.

, 21. Januar 2026 um 14:50
image
Symbolbild: Julia Koblitz/Unsplash
Ein Zürcher Labor muss 20 Krankenversicherungen insgesamt 375'000 Franken zurückzahlen. Das bestätigt nun das Bundesgericht. Die Krankenkassen hatten das Labor verklagt: Die Firma habe von 2018 bis 2020 zu Unrecht Leistungen über Grundversicherung abgerechnet. Zu Unrecht deshalb, weil die Firma gegen die kantonalen Zulassungsvorschriften für medizinische Laboratorien verstossen habe.

Nicht die korrekte Bewilligung

Wie schon das zuständige Schiedsgericht in Zürich kam nun das Bundesgericht zum Schluss: «Keine Person im Labor hatte eine Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung der Laborleitung in den Fachbereichen klinische Chemie, Hämatologie oder medizinische Mikrobiologie.» Ohne entsprechende Bewilligungen gebe es für solche Analysen auch keine Berechtigung zu Lasten der OKP abzurechnen. Der verantwortliche Arzt besass nur eine Bewilligung für den Fachbereich klinische Immunologie.
Eine lässliche Sünde, weil das den Laborverantwortlichen vielleicht gar nicht bewusst war? Nein. Für das Gericht war klar, dass dem Labor die strengen Voraussetzungen für die Abrechnung von Laboranalysen zulasten der Grundversicherung und die Auswirkungen der kantonalen Bewilligungspflicht hätten bekannt sein müssen.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Labors deshalb vollumfänglich ab. Es muss nun die geforderten 375'000 Franken an die Krankenversicherungen zurückzahlen.
Bundesgerichtsurteil 9C_509/2024 vom 5. Dezember 2025

  • recht
  • Labor
Artikel teilen

Loading

Kommentar

Mehr zum Thema

image

Das Teilen einer ZSR-Nummer bringt zwei Ärzte vor Gericht

In La Chaux-de-Fonds soll ein Proktologe über Jahre hinweg ohne kantonale Berufsausübungsbewilligung praktiziert haben. Dabei half ihm vermutlich ein Kollege.

image

Patient mit verätztem Kehlkopf scheitert mit Klage gegen Genfer Klinik

Das Bundesgericht spricht die Privatklinik Générale-Beaulieu frei. Sie kann nach Schadenersatzzahlungen von 1,5 Millionen Franken nicht noch mehr weiter belangt werden.

image

Tod bei Leistenbruch-OP: Freispruch für Luzerner Ärzte

Nach dem Tod eines drei Monate alten Babys bei einer Leistenbruch-Operation hat das Luzerner Kriminalgericht die beteiligten Mediziner freigesprochen. Der Fall ist damit nicht abgeschlossen.

image

Wallis: Zwei Ärztinnen schuldig gesprochen

Das Bezirksgericht Visp verurteilt eine Notfallärztin und eine Radiologin nach dem Tod eines Apothekers wegen fahrlässiger Tötung.

image

Pflegefachmann wehrt sich vergeblich gegen Arbeitsverbot mit Kindern

Er könne auch in einem Altersheim seinen Beruf ausüben, fand das Bundesgericht – und bestätigte ein Urteil aus dem Wallis.

image

Gericht stoppt Thurgau: Zürcher Reha-Planung tritt in Kraft

Das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Beschwerde des Kantons Thurgau gegen die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation nicht eingetreten. Damit kann der Kanton Zürich seine neue Reha-Planung nun vollständig umsetzen.

Vom gleichen Autor

image

Oberländer Spitalgruppen wollen mehr zusammenarbeiten

Die Spitäler FMI im Osten und das Spital STS im Westen rücken näher zusammen. Denn der Kanton sieht nur noch eine Spitalregion vor.

image

Schweiz konnte Zahl der Sepsis-Fälle noch nicht eindämmen

Sepsis-Fälle in Schweizer Spitälern nehmen weiter zu. Der nationale Aktionsplan gegen Sepsis zeigte noch keine Wirkung.

image

Psychiatrische Dienste Aargau für zwölfwöchige Depressions-Therapie zertifiziert

Das Psychotherapieverfahren CBASP wird im Aargau auf der ersten speziell dafür anerkannten Station angewendet.