Der Aargau liebäugelt mit weiteren Spital-Privatisierungen

Der Aargauer Regierungsrat will kantonseigene Spitäler verkaufen können – teilweise oder sogar ganz.

, 27. Januar 2026 um 10:15
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100 Prozent Kantonsbesitz. Noch. — Neubau des Kantonsspitals Baden  |  Bild: PD
Der Aargauer Regierungsrat hat gestern Änderungsvorschläge für ein neues Spitalgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Ein brisanter Punkt: Der Kanton soll die Möglichkeit erhalten, seine Aktien an den Kantonsspitälern «teilweise oder vollständig an Dritte zu veräussern».
Damit will die Regierung mittel- bis langfristig eine Entflechtung der Rollen schaffen – der Kanton als Regulator, der Kanton als Eigentümer, der Kanton als Gewährleister der Versorgung.
Die gesetzliche Möglichkeit, Aktien der kantonseigenen Spitäler zu veräussern, steigere den Handlungsspielraum und die Flexibilität des Kantons, so die Erklärung.
Der Regierungsrat will bis zu 30 Prozent der Aktien einer Spitalaktiengesellschaft selbst verkaufen können. Möchte er mehr abstossen, so müsste der Grosse Rat zustimmen. Falls das Kantonsparlament dann den Verkauf von 50 Prozent oder mehr beschliessen sollte, wäre eine fakultative Volksabstimmung möglich.
  • Sechs Szenarien, ein Ausweg: Warum das Spital Zofingen privatisiert wurde. Der KSA-Verwaltungsrat prüfte mehrere Optionen für das Spital Zofingen. Nur der Verkauf an Swiss Medical Network war realistisch.
Weiter soll jeder Standort eines Spitals im Kanton Aargau künftig über eine eigene Betriebsbewilligung verfügen – unabhängig davon, ob er ambulante, stationäre oder ambulante und stationäre Leistungen zugleich erbringt. Das Spitalgesetz würde künftig grundsätzliche Kriterien festlegen, die einen Betrieb als Standort eines Spitals qualifizieren, der separat bewilligungspflichtig ist.
Dadurch würden Betriebe im Aargau nachträglich eine Betriebsbewilligung für einzelne Standorte einholen müssen. Dafür soll eine Übergangsfrist von zwei Jahren gelten.

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