Klage mit Wirkung: FMCH blockiert gewisse ambulante Pauschalen

Mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht stellen sich die Spezialärzte gegen zentrale Elemente der neuen Tarifstruktur. Der Start der betroffenen Pauschalen könnte sich verzögern.

, 18. Dezember 2025 um 11:00
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Symbolbild: Clay Banks / Unsplash
Die FMCH hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen Teile der neuen Tarifstruktur eingereicht – und das Gericht nimmt sich der Sache an. Die Eingabe hat damit aufschiebende Wirkung, weshalb einzelne Pauschalen vorerst wohl nicht in Kraft treten können.
Konkret zieht der Dachverband der Spezialärzte zwölf ambulante Pauschalen vors Gericht, ferner die befristete Abrechnung von Pathologiekosten.
Um zu vermeiden, dass es hier ab Anfang 2026 eine Abrechnungslücke gibt, schlägt die FMCH vor, vorerst die Einzelleistungstarif-Positionen anzuwenden, die im Rahmen des Tardoc bereits vorgesehen sind.

12 von 250

Wie bekannt, kämpft die FMCH intensiv gegen die neuen ambulanten Pauschalen: Als der Bundesrat das Paket im November definitiv bewilligte, reagierte der Verband «bestürzt» und bezeichnete die Tarifstruktur als gesetzeswidrig. Bei der Genehmigungsbehörde OAAT hat die FMCH über 250 Einsprachen und Abänderungsanträge eingereicht; mehrfach drohte sie auch, den Rechtsweg zu beschreiten.
Nun ist es geschehen. Die eingeklagten Pauschaltarife sind quasi das Exempel: Die Beschränkung auf ein Dutzend «Musterbeispiele» soll helfen, den Systemwechsel im Januar trotz allem möglichst reibungslos durchzuziehen. Andererseits verstossen diese Pauschalen laut dem Verband «am offensichtlichsten» gegen das Krankenversicherungsgesetz KVG. Denn sie basieren auf Durchschnittswerten, welche die medizinische Realität und Komplexität der Leistungen speziell unzureichend abbilden. Damit aber verstiessen sie gegen die Anforderung, wirtschaftlich, sachgerecht und gesetzeskonform zu sein, argumentiert die FMCH.

Einige Beispiele:

  • Eingriffe am Hals (Pauschale C03.15A). Argument: Keine fachliche Differenzierung nach Komplexität, Risiko oder Art der Veränderung. Die Pauschale fasse sehr unterschiedliche Eingriffe zusammen – von einfachen Zysten bis zu riskanten Tumoroperationen; beziehungsweise Eingriffe mit Operationszeiten zwischen fünf Minuten und acht Stunden.
  • Angioplastie bei verengten Blutgefässen (C05.30B). Die Anzahl der eingesetzten Stents wird bei der Pauschale nicht berücksichtigt – obwohl diese pro Stück 600 bis 1'200 Franken kosten. Zudem fehlten Differenzierungen nach Länge der Gefässläsion oder Bifurkationsstenosen.
  • Arthroskopien (C08.25A). Die Pauschale erfasst Arthroskopien an völlig unterschiedlichen Gelenken (Kiefer, Hüfte, Hand, Ellenbogen, Schulter) – und dabei zugleich verschiedene Eingriffsarten. Die Spanne reicht von einfachen diagnostischen Spiegelungen bis zu komplexen Rekonstruktionen.
  • Blinddarmentfernung und Bauchspiegelung (C06.00A). Hier seien einfache Eingriffe wie die Blinddarmentfernung überfinanziert; auf der anderen Seite stehen teils komplexe laparoskopische Eingriffe.
  • Eingriffe an der Nasenhöhle und den Nasennebenhöhlen (C03.10A). Die FMCH spricht von einer «uferlosen Definition». Die Pauschale erfasse standardisierte Operationen zur Öffnung oder Erweiterung der Abflusswege bis hin zu komplexen, seltenen Operationen, z.B. der transfazialen Tumor-Exstirpation.
  • Trommelfell-Punktion (C03.26D). Hier handle es sich um einen kleinen Standardeingriff, der ungefähr fünf Minuten dauert. Er sei «vollkommen übertarifiert».
Der Vorwurf der FMCH: Überfinanzierte Pauschalen verteuern die Behandlung unnötig – während bei unterfinanzierten Fällen droht, dass veraltete Verfahren und (zu) günstiges Material eingesetzt werden.
Insbesondere bei Orthopädie, Hand-, Fuss-, Mund-Kiefer-Gesichts-, Gefäss- und HNO-Chirurgie seien moderne Lösungen zuwenig in die Pauschalen eingeflossen. Das neue System finanziere in der geplanten Form eher eine technisch veraltete Versorgung. Und so würden am Ende nur Patienten mit entsprechenden finanziellen Mitteln Zugang zu den besten ambulanten Behandlungen erhalten.

Im Grundsatz einig, im Detail liegt der Teufel

Im Verfahren zeigt sich auch ein grosser Graben zwischen der FMH und den in der FMCH zusammengeschlossenen invasiv tätigen Ärzten. Die FMH hatte sich nach dem Bundesrats-Entscheid positiv geäussert: Die gezielten Anpassungen seien im Rahmen einer konstruktiven Zusammenarbeit erarbeitet worden. Die FMCH betont nun, dass sie die Ablösung des veralteten Tarmed ebenfalls begrüsst. «Wir klagen überhaupt nicht gegen die Reform, wir klagen nicht gegen Tardoc», sagte FMCH-Präsident Michele Genoni in einem Mediengespräch zum Thema.
Und so werden nun ausschliesslich einzelne ambulante Pauschalen angefochten – «sowie eine konkrete Regelung zu den Pathologiekosten, bei denen besonders gravierende gesetzliche Mängel bestehen und ein Abwarten bis zu einer späteren Tarifrevision nicht verantwortbar ist.»
Die Anfechtung der zeitlichen Befristung der separaten Abrechnung von Pathologiekosten bis Ende Dezember 2026 erfolgt, weil diese Befristung die gesetzlichen Tarifierungsgrundsätze ebenfalls nicht erfüllt.

«Blick nach Deutschland genügt»

Vor den Medien forderte Charlotte Meier Bünzli, Anästhesistin und FMCH-Vizepräsidentin, zudem mehr Kapazitäten bei der Tariforganisation OAAT: Nur so könnten die 250 Änderungsanträge innert nützlicher Frist behandelt werden. «Wer Qualität will, muss auch in Kompetenz investieren», so Charlotte Meier Bünzli. Dabei müssten die Fachgesellschaften intensiver einbezogen werden – als Garanten für Qualität.
Der Orthopäde und Belegarzt Stephan Heinz (Klinik Seeschau) wandte sich zudem gegen das Narrativ, dass die Spezialärzte monetär motiviert seien: Sie hätten noch gar keinen Durchblick über die konkreten Konsequenzen für sie selber. Aber erkennbar seien die Folgen für die Patientinnen und Patienten, und dort sei klar, dass gewisse Eingriffe über-, andere untervertreten sind. «Seit 2021 warnen wir vor den negativen absehbaren Konsequenzen einer inadäquaten Tarifstruktur – ein Blick nach Deutschland genügt –, aber ohne Gehör», so Heinz.
  • Teil 2: BAG widerspricht. Hat das Bundesverwaltungsgericht die FMCH-Beschwerde bereits materiell geprüft? Nein, sagt das BAG. Bisher liege lediglich eine Art Rückfrage vor. Deshalb bestreitet das Amt, dass die Beschwerde der Spezialärzte viel aufschiebende Wirkung entfaltet. Wer hat recht?

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