Für die Direktorin des Bürgerspitals Solothurn, Karin Bögli, kam die Kündigung mit sofortiger Freistellung im Dezember 2022 überraschend. Damals
sagte sie, dass die Gründe für sie nicht klar und nicht nachvollziehbar seien.
Das Spital wiederum sprach wenig aussagend von «unterschiedlicher Auffassung betreffend der Unternehmensführung».
In der Folge wehrte sich Bögli gegen ihre Entlassung. Auf einer ersten Stufe hob bereits der Solothurner Regierungsrat Mitte Januar die Kündigung auf; die soH zog den Entscheid aber ans Verwaltungsgericht. Doch auch hier konnte die Direktorin einen Erfolg verbuchen. Wie es vom
Verwaltungsgericht Solothurn in der heutigen Mitteilung heisst, wurde das Beschwerdeverfahren mit einem Vergleich abgeschlossen.
Demnach sei die seinerzeitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgehoben worden. Neu einigten sich die Solothurner Spitäler und Karin Bögli auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Was der Vergleich beinhalte, wird allerdings nicht kommuniziert: «Im Übrigen vereinbarten sie Stillschweigen über den Inhalt des abgeschlossenen Vergleichs», so das Verwaltungsgericht.
Kritik an den SoH
Die Entlassung von Bögli kurz vor Weihnachten 2022 warf damals hohe Wellen – die Gründe waren für alle unklar, eine offizielle Kommunikation durch die SoH fand lange Zeit nicht statt. So waren die Kantonsräte aus der Gesundheitskommission nicht informiert worden, ebenso hätten die Angestellten erst aus den Medien von der Freistellung erfahren, berichtete die «
Solothurner Zeitung».
Karin Bögli war 2019 als stellvertretende Direktorin ins Bürgerspital eingetreten und 2020 zur Direktorin ernannt worden.